Lexipedia

Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-03-05

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Ich möchte klar darauf hinweisen, dass die SPK sich den Willen der Finanzkommission - der ich auch angehören darf -, dem Finanzplan inskünftig als Steuerungsinstrument einen gegenüber heute erhöhten Stellenwert einzuräumen, zum eigenen Willen gemacht hat. Aufgrund dieser Feststellung stellen sich in Bezug auf den Finanzplan im Wesentlichen zwei Fragen:

1. Wie soll der Finanzplan inhaltlich ausgestaltet sein?

2. Was macht das Parlament mit dem Finanzplan? Nimmt es ihn lediglich zur Kenntnis, oder kleidet es ihn in einen einfachen Bundesbeschluss, wie das der Nationalrat vorsieht?

Unser Herr Kommissionspräsident hat gesagt, wir liessen es beim Finanzplan beim Alten bewenden. Ich muss diese Feststellung ein bisschen relativieren. Wir lassen es beim Alten bewenden, indem wir den Finanzplan nur zur Kenntnis nehmen wollen. Ich werde dann noch zu erklären versuchen, weshalb. Aber ich bitte Sie, auch Absatz 3 zu beachten. Damit komme ich zur Frage, wie der Finanzplan inhaltlich ausgestaltet sein soll.

Gemäss Beschluss des Nationalrates soll der Finanzplan nach Sachgruppen gegliedert sein, und das Gleiche, Herr Pfisterer, stelle ich nun auch in Ihrem Antrag fest. Sie bleiben in dieser Beziehung bei einem Finanzplan, der inhaltlich nach Sachgruppen gegliedert ist. Was heisst Sachgruppen? Sachgruppen sind beispielsweise Personalausgaben, Beiträge, Passivzinsen, Dienstleistungen Dritter. Wenn Sie den Finanzplan nur nach Sachgruppen strukturieren, dann haben Sie im Prinzip nichts anderes als ein Vierjahresbudget. Sie können dann beispielsweise Auskunft darüber erhalten, ob es zu viele Dienstleistungen Dritter gibt. Aber Sie bekommen keine Auskunft darüber, ob man nicht inskünftig die Gewichte, etwa im Bereiche des öffentlichen Verkehrs oder bei den Sozialausgaben, verschieben solle.

Wir sind der Auffassung - und das ist eigentlich auch die Meinung der Finanzkommission -, dass der Finanzplan inhaltlich funktional gegliedert werden sollte: Wie viel gibt man für den Bereich Verteidigung, für den öffentlichen Verkehr, für die Landwirtschaft usw. aus? Dies wollen wir mit Absatz 3 zum Ausdruck bringen, wonach die Gliederung des Finanzplans die Verbindung von Sach- und Finanzplanung unterstützen soll.

Zur zweiten Frage, ob man lediglich Kenntnis nehmen oder einen Beschluss in Form eines einfachen Bundesbeschlusses fassen soll. Man muss sich natürlich bewusst sein: Wenn das Parlament den Finanzplan in die Form eines einfachen Bundesbeschluss kleidet, dann gibt das diesem Finanzplan eine staatspolitisch erhöhte Legitimation. Das war ja auch der Wille des Nationalrates; man will das Parlament mit dieser Beschlussfassung mehr in die Pflicht nehmen. Nun ist es so: Jeden Beschluss können Sie wieder ändern, Herr Kollege Pfisterer; Sie haben ja zu Recht darauf hingewiesen, dass der Finanzplan nicht etwas Statisches ist, sondern dass er laufend in Bewegung ist. Wir sind der Meinung, es genüge, dass wir vom Finanzplan Kenntnis nehmen; wir sollten aber das Schwergewicht auf die Steuerung der folgenden Finanzpläne legen. Dieses Instrument wollen Sie auch. Der Hauptunterschied ist die funktionale Gliederung - im Unterschied zur Gliederung nach Sachgruppen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.