Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-03-05
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen meinen zusätzlichen Antrag unterbreiten. Das Thema ist: Welche Funktion soll der Finanzplan haben? Soll er nur Information, soll er Alibi oder soll er die Basis sein, auf der wir eben diese Verknüpfung zwischen Sach- und Ausgabenpolitik besser steuern können? Der Bundesrat ist einverstanden mit einem einfachen Bundesbeschluss, der Nationalrat hat so beschlossen, und die Finanzkommission hat der Staatspolitischen Kommission zwei Varianten unterbreitet. Eine Variante ist auf der Fahne übernommen worden. Eine zweite Variante, gleichberechtigt daneben, war die Variante mit dem einfachen Bundesbeschluss.
Wenn Sie meinen Antrag zur Hand nehmen, dann darf ich eine Ergänzung anbringen, weil der Text nicht ganz genau wiedergegeben wurde. Der Antrag besteht darin, in Absatz 1 die Formulierung "zur Kenntnisnahme" zu streichen und in Absatz 2 aus dem Beschluss des Nationalrates den einfachen Bundesbeschluss zu übernehmen, ihn aber zu ergänzen um den Satz: "Die Bundesversammlung kann Aufträge für die künftige Finanzplanung erteilen." Es ist, wenn Sie so wollen, ein "einfacher Bundesbeschluss light".
Zur Begründung: Die Behandlung des Finanzplans, wie ihn der Nationalrat beschlossen und der Bundesrat akzeptiert hat, soll eine politisch - und nur politisch - verbindlichere Form abgeben und eine differenziertere Stellungnahme des Parlamentes ermöglichen. Das ist genau das, was uns heute Morgen vom Kommissionspräsidenten zu Artikel 28 vorgetragen wurde und was wir alle zu den Grundsatzentscheiden und Planungen im Prinzip beschlossen haben. Auch die Beispiele, die uns Herr Wicki angegeben hat, etwa der Versuch eines Gegenentwurfes zur Volksinitiative "Ja zu Europa!", betreffen solche Fälle.
Heute haben wir den Zustand der Kenntnisnahme. Sie erinnern sich, dass in diesem Rat in der letzten Wintersession gerügt wurde, der Finanzplan sei eine Alibiübung: das Geschäft werde nach dem Budget noch schnell behandelt und nicht ernsthaft geprüft. Aufgrund meiner bescheidenen Erfahrung in diesem Rat ist das tatsächlich so, auch in der Finanzkommission: Der Finanzplan ist kein Anlass zu einer grossen Auseinandersetzung. Man kann sich fragen, ob das sinnvoll sei. Es ist eben auch so, dass wir am Finanzplan praktisch nichts ändern können. Wir haben nur eine "Schwarz-Weiss-Auswahl": Wir können ihn zur Kenntnis [PAGE 38] nehmen oder wir können ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Ihn nicht zur Kenntnis zu nehmen ist irgendwie nicht ganz ehrlich. Wir haben ihn ja alle gelesen und studiert und uns vorbereitet. Wir haben ihn also mindestens persönlich längst zur Kenntnis genommen.
Es geht also um drei Punkte, die wir ändern könnten:
1. Wir könnten den Finanzplanbeschluss politisch - nicht rechtlich - verbindlich machen.
2. Wir könnten differenziert dazu Stellung nehmen. Man kann einzelne Punkte herausgreifen und dazu einen Antrag stellen. Man kann ihn brav diskutieren.
3. Man sollte nicht nur irgendeinen Punkt mehr oder weniger zufällig herausgreifen können, wie das mit einer Motion üblich ist - das darf man immer noch -, sondern es sollte nachher möglich sein, dass das Herausgerissene im Gesamtzusammenhang verwirklicht werden kann.
Ich erinnere Sie an unsere eindrückliche Diskussion, die Herr Vizepräsident Plattner im Dezember 2001 über die Subventionen für die kantonalen Universitäten verursacht hat. Das war ein derartiges Beispiel, das sich anlässlich der Budgetdebatte abspielte. Es muss an sich möglich sein, dass der Rat sich einmischen kann. Damit ein solcher Entscheid aber auch durchgehalten werden kann, muss er in den Gesamtzusammenhang hineinpassen. Das muss sichergestellt werden. Darum scheint es mir wichtig zu sein, dass man beim Finanzplan, der sich ja nicht unbedingt nur auf das nächste Jahr, sondern auf die nächsten drei Jahre bezieht, zusätzliche Aufträge erteilen kann. Es ist wichtig, dass man dem Bundesrat sagen kann, dass z. B. im Bereich der Subventionen für die kantonalen Universitäten mehr gemacht werden soll. Der Bundesrat soll uns in einem solchen Fall einen entsprechenden Vorschlag machen, in welchem beispielsweise 20 oder 40 Millionen Franken Platz haben. Er soll uns zeigen, was das bedeutet und wo wir dann sparen oder Mehreinnahmen organisieren müssen. Das ist der Sinn.
Es soll ein einfacher Bundesbeschluss sein, wie ihn der Bundesrat akzeptiert und der Nationalrat beschlossen hat, aber es soll der Haupteinwand berücksichtigt werden, den jetzt der Kommissionspräsident zu Recht wieder erwähnt hat. Hier geht es um einen relativ kurzfristigen Beschluss. Er kommt in den Ablauf der Budgetierung hinein. Er muss nicht sofort gelten, sondern es reicht, wenn er das nächste Jahr gilt und im Budget für das kommende Jahr berücksichtigt wird. Darum folgt dieser Zusatz, und darum meine Bezeichnung "Bundesbeschluss light".
Artikel 171 der Bundesverfassung ermöglicht weitere Formen, das haben wir heute schon festgestellt. Das Problem der Kurzfristigkeit ist damit berücksichtigt. Ich mache Ihnen beliebt, diese Chance zu packen und den Finanzplan wirkungsvoller zu machen, ohne den Gesamtzusammenhang, die Abstimmung zwischen Finanz- und Sachpolitik, zu missachten. Wir sollten diese Chance packen, wie das der Bundesrat und der Nationalrat beschlossen haben, eben unter Berücksichtigung der entsprechenden Anpassung.