Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat eine eigene Meinung, nicht die Meinung von irgendjemandem. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Masseneinwanderungs-Initiative - das hat er schon vor der Abstimmung deutlich gesagt - die bilateralen Verträge aufs Spiel setzen kann, wenn sie angenommen wird. Das hat der Bundesrat deutlich gesagt und auch, dass es nicht möglich ist, gleichzeitig die Bilateralen zu behalten und die Masseneinwanderungs-Initiative in der Form, wie sie in der Verfassung steht, umzusetzen. Der Bundesrat hat nach der Annahme der Initiative das gemacht, was darin steht: Er hat nämlich verhandelt und versucht, das Freizügigkeitsabkommen anzupassen. Er hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet, er hat im letzten Jahr 15 Konsultationsrunden durchgeführt. Er hat eine mögliche Lösung mit der EU identifiziert, mit welcher man die Verfassung umsetzen könnte, ohne gleichzeitig das Freizügigkeitsabkommen zu verletzen und damit auch die Bilateralen zu gefährden. Dann ist halt etwas hinzugekommen, worauf der Bundesrat keinen Einfluss hatte, nämlich die britische Innenpolitik. Darauf hat der Bundesrat jetzt echt keinen Einfluss gehabt. Ich muss Ihnen sagen: Der Brexit-Entscheid war der Dolchstoss für diese Verhandlungen; das war das Ende dieser Verhandlungen.
Nachdem von der britischen Bevölkerung entschieden worden ist, kam Ihre Staatspolitische Kommission und musste einen Entscheid fällen: Will sie die bilateralen Verträge aufs Spiel setzen? Oder will sie diese nicht aufs Spiel setzen, ist aber dann bereit, sich auch entsprechend vom Verfassungstext zu entfernen? Ich glaube, niemand in diesem Saal hat irgendwann behauptet, dass man mit der Lösung, die Sie in der letzten Session verabschiedet haben, jetzt eine wortgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hätte. Das war ein Entscheid, den Sie gefällt haben, und ich glaube, das liegt auch in Ihrer Verantwortung. Die Bevölkerung hat mehrmals über die Personenfreizügigkeit, mehrmals über die Bilateralen abgestimmt.
Vielleicht noch etwas zu Volksinitiativen: Eine Volksinitiative ist eine Teilrevision der Bundesverfassung und nicht eine Totalrevision der Bundesverfassung. Folglich können Sie nicht sagen, dass alle anderen Artikel der Bundesverfassung faktisch ausser Kraft gesetzt sind, wenn in einer Volksinitiative ein Artikel oder bestimmte Absätze angenommen worden sind. Das ist nicht Sinn und Zweck der Volksinitiativen; das haben Sie auch noch nie so gehandhabt.