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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass die Erfüllung überwiesener Motionen nicht mehr im Rahmen des durch die GPK vorberatenen Geschäftsberichtes geprüft wird. Denn in diesem grossen Rahmen gehen Berichterstattung und Prüfung über einzelne Motionen völlig unter. Der Bundesrat soll neu einen separaten Bericht vorlegen, der an die zuständigen Legislativkommissionen geht. Diese sind besser geeignet, den Stand der Auftragserfüllung in ihren Sachgebieten kompetent zu prüfen und allfällige Massnahmen zu ergreifen. Die bisher im Reglement festgelegte Frist von vier Jahren, nach welcher der Bundesrat berichten muss, wird auf zwei Jahre verkürzt.

[PAGE 31] Während die Berichterstattung über die noch nicht erfüllten Motionen keine Beschlussfassung durch den Rat erfordert, ist dies anders bei den Anträgen des Bundesrates auf Abschreibung von Motionen, Absätze 1bis und 2. Hier muss der Rat beschliessen, und eine vorberatende Kommission muss Antrag stellen. Auch wenn dies in Absatz 1bis nicht explizit steht, ist es nach dem Gesagten logisch, dass die Antragstellung nicht wie bisher im Rahmen des Geschäftsberichtes erfolgen kann.

Normalerweise werden erfüllte Motionen im Zusammenhang mit Botschaften des Bundesrates abgeschrieben. Soll aus einem anderen Grund eine Abschreibung erfolgen, so dürfte in der Regel wohl ein separater kleiner Bericht des Bundesrates durchaus angemessen sein.