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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-12-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Für die schnelle Beantwortung meiner Fragen danke ich bestens. Ich hätte zwar lieber eine genauere als eine schnelle Beantwortung meiner Fragen gewünscht. Meine Fragen waren aus meiner Sicht klar und eindeutig, was ich aber von den Antworten nicht sagen kann.

Die Altersreform 2020 hat zum Ziel, die Pensionierungsregelungen den aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. [PAGE 1002] Ein einheitliches AHV-Alter für Mann und Frau von 65 wird angestrebt. Ich denke, auch der Fachkräftemangel verlangt Schritte in Richtung einer längeren Lebensarbeitsdauer. Da stellt sich doch zweifellos die Frage: Wie ist die Situation beim Bund geregelt, und was kosten die Regelungen? Wie gesagt, mein Ziel, eine genaue Übersicht über diese Kosten und Regelungen zu erhalten, habe ich nur teilweise erreicht.

Jetzt meine Bemerkungen zu den Antworten: Positiv zu würdigen ist, dass der Bundesrat bereits handelt. Das durchschnittliche Rücktrittsalter in der Bundesverwaltung ist angestiegen. Weiter wurde das ordentliche Rücktrittsalter für das versetzbare Personal des EDA, das Grenzwachtkorps und das Militär auf das Alter 60 angehoben. Hauptamtliche Stabsoffiziere treten heute mit dem Alter 62 in den Ruhestand. Weiter will der Bundesrat mit dem Stabilisierungsprogramm die verpflichtende Kostenbeteiligung des Bundes von 50 Prozent an den Vorruhestandsregelungen für das gesamte Personal reduzieren.

In der Vergangenheit wollte man mit frühzeitigen Pensionierungen in einzelnen Personalkategorien die übermässigen Arbeitsbelastungen während der Berufsphase kompensieren. Die entsprechenden Mitarbeitenden konnten also schon vor dem Alter 60 ohne Reduktion der Pension in den Ruhestand treten. Diese Massnahmen sind mit enormen Kosten verbunden. Aktuell profitieren 600 Mitarbeitende von dieser Regelung; dies kostet jetzt 71 Millionen Franken pro Jahr. Nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch aus der Sicht eines verantwortungsvollen Arbeitgebers macht das aber keinen Sinn: Mitarbeitende sollen so beschäftigt werden, und die Arbeitseinsätze sind so zu planen, dass die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden können und die Zeitsaldi Ende Jahr abgebaut sind und nicht kumuliert werden. Auch Mitarbeiter der Armee und des EDA brauchen während der Arbeitsphase Ruhepausen und nicht erst nach der Pensionierung.

Beim Bund ist zudem das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen beim Alter 64. In unserem Kanton liegt diese Schwelle schon seit Jahren beim Alter 65. Zu diesem Sachverhalt macht der Bundesrat auch keine Ausführungen in der Antwort. Der Bundesrat hat den Auftrag erteilt, die Angemessenheit dieser Regelungen weiter zu prüfen. Das EFD ist mit dieser Prüfung beauftragt. Es ist gesagt worden, bis Ende dieses Jahres solle dem Bundesrat Bericht erstattet werden. Diese Erkenntnisse würden mich dann auch noch interessieren.

Jetzt noch zu den finanziellen Folgen: Es ist schwierig, aus der Antwort die wirklich anfallenden Kosten zu erfassen. Meine Frage in Ziffer 2 Buchstabe c wurde diesbezüglich nicht beantwortet. Ich versuche es deshalb selber: Im Budget 2017 sind rund 120 Millionen Franken für die Arbeitgeberleistungen eingestellt, die mit den vorzeitigen Pensionierungen und den Vorruhestandsregelungen in Zusammenhang stehen. Übergangsweise sind weitere 22 Millionen Franken vorgesehen. Im nächsten Jahr fallen also Kosten von rund 140 Millionen Franken nur für die Vorruhestandsregelungen an. Darin inbegriffen sind noch Ruhegehälter für Bundesrichter und Bundesräte; das macht 16,3 Millionen Franken aus. Ich denke, das wäre die einfache und transparente Antwort gewesen.

Leider ist aus der Antwort auch nicht ersichtlich, welche Einsparungen eine Erhöhung des Pensionsalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre bringen würde. Es dürfte auch hier ein substanzieller zweistelliger Millionenbetrag sein.

Mit den Massnahmen, die der Bundesrat in seiner Antwort erwähnt und die er bereits eingeleitet hat, wird dieser Aufwand, diese rund 140 Millionen Franken, ab dem Jahr 2018 reduziert. Der Aufwand dürfte ab dem Jahr 2021 immer noch rund 70 bis 80 Millionen Franken pro Jahr betragen. Je nach Einbezug des Pensionsalters für Frauen dürfte die Summe wahrscheinlich sogar noch höher sein; also, ich meine, dass das immer noch eine stattliche Summe ist.

Ich möchte aber jetzt nicht effekthascherisch auf dem Bundespersonal oder auf diesen Vorruhestandsregelungen herumreiten. Unser Personal macht einen guten Job. Trotzdem finde ich, dass die tatsächlichen Kosten offen und transparent darzulegen sind. Ich denke, die Vorruhestandsregelungen in der Bundesverwaltung müssten doch mit denen anderer Arbeitgeber vergleichbar sein. Ich meine, der Bundesrat ist darauf zu verpflichten, die Angemessenheit zu prüfen und auch weiterhin Anpassungen vorzunehmen. Ich bin gespannt auf den Bericht des EFD an den Bundesrat und werde mir dann je nach den Beschlüssen des Bundesrates erlauben, vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Vorstoss einzureichen.

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