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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-06

Wortprotokoll

Weil es eben rechtlich so abgeklärt wurde. Ich versuche es nochmals zu erklären: Die EU hat den Ansatz, dass bei der WTO nicht ein GVO-Verbot deklariert wurde, sondern die EU ist einverstanden mit den handelsrechtlichen Bestimmungen und lässt dann ihren Mitgliedern die Wahl zwischen Opt-out und Opt-in. So, wie es der Bundesrat Ihnen vorschlägt, belegen wir jetzt nicht die ganze Schweiz mit einem Verbot von GVO, sondern wir sagen bzw. die Schweiz als Ganzes sagt wie die EU: Es ist grundsätzlich möglich, aber ein Kanton, eine Region kann sich zu einem GVO-freien Gebiet erklären, wie eben Deutschland, Frankreich oder wer auch immer. Genau dieser Ansatz ist auch unser Ansatz, Frau Nationalrätin. In der Schweiz sind halt die Kantone quasi wie die Mitgliedstaaten in der EU; das ist der einzige Unterschied. Aber es hat nichts mit der Grösse zu tun, sondern mit der föderalen Struktur. [PAGE 2046]

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