Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-12-06
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterbreitet uns die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung EU Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Es geht also um eine Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands.
Ihre APK hat sich schon einmal mit diesem Geschäft befasst und beantragte Ihnen in der Herbstsession 2012, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, weil nach Auffassung der Kommission noch einige Punkte der Klärung bedurften. Insbesondere wurde bemängelt, dass über die Kosten, die Mitwirkungsrechte und allenfalls die Stimmrechte der Schweiz im Rahmen der IT-Agentur keine Klarheit bestehe. Der Nationalrat hatte das Geschäft aus den gleichen Gründen bereits in der Sommersession 2012 an den Bundesrat zurückgewiesen. In der damaligen Botschaft beantragte der Bundesrat zudem, die Kompetenz zur Aushandlung der Zusatzvereinbarung zur IT-Agentur - heute EU-Lisa - an ihn zu delegieren. Die Räte waren damals vor dem Hintergrund der offenen Fragen nicht bereit, dem Bundesrat diese Kompetenz zuzubilligen, und beschlossen auch deshalb Rückweisung.
An sich hätte die Weiterentwicklung bereits 2011 genehmigt werden sollen. Die Schweiz hatte dafür eine Frist von zwei Jahren. Damit hätte die Genehmigung spätestens am 8. November 2013 erfolgen sollen. Dass dies nicht passiert ist, hatte aber für die Schweiz als Vertragspartnerin keine Folgen. Auch die EU hat nicht dazu beigetragen, die Verhandlungen über die Zusatzvereinbarung zügig abzuschliessen. Die Verhandlungen selbst waren gemäss den Berichten des Bundesamtes für Justiz teilweise harzig. Die Nichteinhaltung der Zweijahresfrist kann also aus den genannten Gründen der Schweiz nicht angelastet werden und hat für sie auch keine Konsequenzen.
Die EU drängt jetzt aber darauf, dass die Übernahme der Verordnung EU Nr. 1077/2011 erfolgt, bevor die Zusatzvereinbarung paraphiert wird. Im Moment liegt ein ausformulierter Text vor, mit der formellen Bestätigung der EU-Kommission, dass am Wortlaut der Zusatzvereinbarung nichts mehr geändert werden kann. Die EU-Kommission weiss jedoch noch nicht, ob sie den derzeitigen Wortlaut dem Europäischen Gerichtshof unterbreiten möchte, um die Vereinbarkeit mit dem EU-Vertrag zu überprüfen. Strittig könnte die Frage sein, ob die Schweiz als assoziiertes Mitglied ein Mitspracherecht haben soll.
Gestützt auf den Auftrag gemäss dem damaligen Rückweisungsbeschluss hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat formuliert, das ein möglichst umfassendes Mitsprache- und Stimmrecht sowie klare Regeln für die Finanzierung vorsieht. Was wurde diesbezüglich erreicht? Es ist vorgesehen, dass die Schweiz und die anderen assoziierten Staaten sich bei den Mitwirkungsrechten vollumfänglich an der Tätigkeit der Agentur beteiligen können und auch Einsitz in den Organen der Agentur haben werden. Des Weiteren soll die Schweiz im Verwaltungsrat der Agentur eine Vertretung mit Stimmrecht haben und Einsitz in den verschiedenen Beratergruppen nehmen. Gemäss Zusatzbotschaft ist für die Budgetjahre 2012 bis 2020 mit Kosten von insgesamt 26,5 Millionen Franken zu rechnen.
Nachdem die Verhandlungen zur Zusatzvereinbarung abgeschlossen wurden, deren Inhalt bekannt ist und durch ein Schreiben der EU-Kommission vom 21. April 2016 bestätigt wurde, beantragt der Bundesrat mit der Zusatzbotschaft, die Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands zu übernehmen. Allerdings weist der vorliegende Entwurf des Bundesrates gegenüber jenem von 2012 einen wesentlichen Unterschied auf: Der Bundesrat verzichtet nämlich auf eine Kompetenzdelegation für den Vertragsabschluss der Zusatzvereinbarung. Obwohl die Verhandlungen abgeschlossen sind und das Ergebnis bestätigt ist, ist wie bereits ausgeführt noch offen, ob sich der Europäische Gerichtshof zur Vereinbarkeit der Zusatzvereinbarung mit dem EU-Vertrag äussern wird. Sobald diese Frage geklärt ist, erfolgt die formelle Paraphierung; anschliessend wird die Vereinbarung dem Parlament vorgelegt.
Fazit: Der Bundesrat hat den Auftrag gemäss Rückweisungsbeschluss erfüllt. Der Inhalt der Zusatzvereinbarung ist bekannt. Der Bundesrat verzichtet zudem auf eine Kompetenzdelegation. Die Zusatzvereinbarung wird dem Parlament separat vorgelegt.
Der Nationalrat hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung am 27. September 2016 mit 124 zu 61 Stimmen bei 1 [PAGE 1030] Enthaltung zugestimmt. Die APK unseres Rates ist ebenfalls auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen Zustimmung.