Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-03-05
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ich habe mir überlegt, beim Parlamentsgesetz einmal die Verfassungsbestimmungen als Grundlage zu nehmen, und habe festgestellt, dass in Artikel 148 Absatz 1 BV steht: "Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus."
Wie steht es nun 154 Jahre nach der Gründung des Bundesstaates um die Ausübung der obersten Gewalt vonseiten des Parlamentes? Das ist für mich eine zentrale Frage. Wenn wir heute die Stellung des Bundesparlamentes nüchtern analysieren, ist es im direktdemokratischen helvetischen Entscheidungssystem nicht anders als in den so genannten parlamentarischen Demokratien. In über 150 Jahren Parlamentsgeschichte hat sich die Macht automatisch immer zugunsten der Exekutive, zulasten der Legislative verschoben. Diese Tatsache ist bei der anstehenden Parlamentsreform eigentlich die wichtige strategische, staatspolitische Frage, und sie ist auch als Zielsetzung zugunsten der [PAGE 9] Legislative zu korrigieren. Dabei können wir nicht die Exekutive schwächen - das ist nicht mein Ziel -, indem wir das Rad einfach zurückdrehen, sondern es gilt mit einer modernen Parlamentsreform dem Parlament jene Stellung, jene Instrumente, jene Mittel und jene Rahmenbedingungen zu geben, mit denen es auch in Zukunft verfassungsmässig die oberste Gewalt im Bund tatsächlich wahrnehmen kann.
In der Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative Parlamentsgesetz schreibt der Bundesrat: "Das von der Bundesverfassung vorgesehene Gleichgewicht der beiden Gewalten bezweckt eine ausgewogene Verteilung der Lasten, der Verantwortung und der Macht." Diese Stellungnahme des Bundesrates ist zwar typisch, aber eben gemäss Verfassung nicht richtig, denn die Verfassung weist klar und eindeutig dem Parlament die oberst Gewalt im Bunde zu.
Hingegen ist dem bundesrätlichen Bestreben zu folgen, wonach die Kooperation zwischen den Gewalten bestmöglich auszugestalten ist, unter gleichzeitiger klarer Aufgabenteilung und Zuweisung der Verantwortlichkeiten. In diesem Zusammenhang müssen wir beim Projekt Parlamentsreform unbedingt den Bogen zur gesamten Staatsleitungsreform, zur "vorausgeeilten" Teil der Justizreform und zur zeitlich zurückliegenden Regierungsreform spannen. Nur eine kohärente und moderne Staatsleitungsreform als Ganzes garantiert nämlich heute eine passende Antwort auf die Herausforderungen des Staates von morgen.
Sechs Prioritäten sind für mich bei dieser Parlamentsreform zentral:
1. die Informationsrechte - der Kommissionssprecher hat das bereits ausgeführt -;
2. klare Unvereinbarkeitsregeln, die dann auch durchzusetzen sind;
3. der rechtzeitige Einbezug des Parlamentes bei der staatlichen Planung;
4. die Wirksamkeitsüberprüfung der eigenen Parlamentsbeschlüsse ist zu installieren;
5. die Instrumente der parlamentarischen Vorstösse sind vermehrt auf Effizienz auszurichten;
6. die Bundesratswahlen sind neu als echter Wahlakt auszugestalten; das ist für mich auch ein zentrales Anliegen.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage und hoffe auf die entsprechenden Verbesserungen.