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Dettling Marcel · Nationalrat · 2016-12-06

Dettling Marcel · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte da auch noch meinen Teil zur allgemeinen Verwirrung beitragen. Es wurde jetzt wieder erwähnt, die Forschung sei massiv betroffen. Ich möchte an dieser Stelle mit Nachdruck wiedergeben, dass wir in der Kommission versucht haben, die Forschung, den Forschungsstandort Schweiz mit Artikel 14 Absatz 3 zu stärken. Leider hat das heute keine Mehrheit gefunden. Artikel 37a betrifft den Anbau auf freiem Felde und hat mit Forschung direkt überhaupt nichts zu tun. Forschung im geschützten Gelände ist weiterhin erlaubt, das war auch die Meinung der Kommission.

In der Bevölkerung stossen die GVO nach wie vor auf grossen Widerstand. Sämtliche Umfragen, die zu diesem Thema getätigt wurden, bestätigen dies. In der Kommission war man schliesslich der Meinung, dass unter Berücksichtigung all dieser Faktoren eine nicht zeitlich gebundene Einschränkung des Inverkehrbringens von GVO am meisten Sinn macht. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass wir hier nun endlich zum Bürokratieabbau beitragen sollten, indem wir nicht alle vier Jahre den ganzen Apparat mit diesem Thema beschäftigen. Falls wirklich Bahnbrechendes auf uns zukommt, kann dieses Gesetz innert nützlicher Frist mittels des normalen politischen Prozesses abgeändert werden.

Die Minderheit I (Gmür-Schönenberger) sieht dies ein wenig anders und möchte dem Bundesrat und seiner Begründung folgen. Die Minderheit II (Derder) sieht es diametral anders. Der Minderheit II kann es mit der Möglichkeit des Anbaus von GVO nicht schnell genug gehen. Deshalb fordert sie, dass ab dem 1. Januar 2018 Bewilligungen für den Anbau von GVO erteilt werden dürfen.

Sie sehen, wir haben hier die ganze Palette zur Auswahl: erstens eine nicht zeitlich gebundene Einschränkung des Inverkehrbringens von GVO; zweitens die Verlängerung des Moratoriums bis 2021; drittens die Schaffung der Möglichkeit, ab dem 1. Januar 2018 GVO anzubauen.

Die Mehrheit der Kommission unterstützt die Einschränkung des Inverkehrbringens von GVO. Mit 13 zu 9 Stimmen stimmte die Kommission diesem Antrag zu. Der Mehrheit ist es an dieser Stelle wichtig festzuhalten, dass diese Einschränkung nur den Anbau von GVO betrifft. Der Import, z. B. der Import von GVO-Futtermitteln, ist nach wie vor möglich. Aber, wir haben es gehört, er wird praktisch nicht genutzt, da die Nachfrage nach diesen Produkten in der Schweiz überhaupt nicht vorhanden ist. Auch kommt dies nicht einem Technologieverbot gleich, denn geforscht werden darf auf diesem Gebiet in der Schweiz nach wie vor.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, den Mehrheitsantrag zu unterstützen.