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Huber Annemarie · 2002-03-05

Huber Annemarie · Bern · 2002-03-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat stimmt der kaskadenmässigen Ausgestaltung der Informationsrechte der einzelnen Ratsmitglieder und der Kommissionen zu. Das Gesetz vollzieht nach, was bereits im Rahmen der neuen Bundesverfassung skizziert wurde.

Ich möchte Ihrer Kommission danken, dass sie im Hinblick auf die Handhabung dieser Regelung in der Praxis eine gute Kompromisslösung für den Entscheid der Aktenherausgabe gefunden hat. Ich kann diesem Entscheid zustimmen, sowohl bei Artikel 8 Absätze 3 bis 6 wie in den entsprechenden Absätzen von Artikel 149 und auch bei der Frage der Aktenherausgabe, was die Aufsichtskommissionen und -delegationen betrifft, wie sie in den Artikeln 152 und 153 geregelt sind.