Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-03-05
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident befindet sich in einer besonderen, herausgehobenen Situation. Werden schon wir gewöhnlichen Parlamentsmitglieder von der Öffentlichkeit in unserem Tun und Lassen genau beobachtet, so geschieht dies bei den Vorsitzenden geradezu mit Argusaugen. Sie vertreten das Parlament gegen aussen und repräsentieren es damit auch, und sie haben in der Geschäftsführung des Parlamentes Obliegenheiten und Kompetenzen, die sie über die übrigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier herausheben, auch wenn ihre Stimme nur im Stichentscheid zu einem gewissen "Mehrwert" führt. Diese herausgehobene Stellung kommt insbesondere auch dann zum Tragen, wenn unser Land Bewährungsproben ausgesetzt wird. Dann richten sich aller Augen gerade auch auf diese Parlamentsvorsitzenden. Auch in diesen Situationen ist deren Ungebundenheit und weite Unabhängigkeit von Bedeutung.
Wir Schweizer Parlamentarier stehen im Milizsystem, wir leben wirtschaftlich und beruflich nicht von der Parlamentstätigkeit. Ich stehe zu diesem System, das uns Basisnähe erhält und uns erlaubt, die Probleme von beiden Seiten - jener des ordnenden, gestaltenden und vollziehenden Staates, aber auch jener der betroffenen Bevölkerung und der Wirtschaft - zu sehen. In diesem System sind Abhängigkeiten allerdings programmiert und vorgesehen. Wir begegnen den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten mit Transparenz und Offenlegung. Dies erachte ich für uns übrigen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch als ausreichende und gute Lösung.
Für die Präsidentin und den Präsidenten sollten wir meines Erachtens aber einen Schritt weiter gehen. Einen gangbaren Weg sieht die Kommissionsminderheit darin, dass die Präsidenten ihre Tätigkeit während der Präsidialzeit gemäss Absatz 1 Buchstaben b bis e sistieren. Sie verzichten damit auf die Tätigkeit in Führungs- und Aufsichtsgremien von Gesellschaften, sie verzichten auf Beratung von Bundesstellen, sie verzichten auf dauernde Leitung oder Beratung von Interessengruppen, und sie verzichten in dieser Zeit auf die Einsitznahme in Kommissionen und Organe des Bundes. Sie können sich damit während ihrer Amtszeit auf das Präsidium und die parlamentarischen Obliegenheiten konzentrieren und daneben lediglich noch ihre rein berufliche Tätigkeit ausüben.
Eine höhere finanzielle Abgeltung, die bei Annahme unseres Antrages noch zu bestimmen bliebe, soll den nötigen Ausgleich schaffen. Andere Staaten kennen ähnliche Regelungen der Sistierung anderweitiger Tätigkeiten während der Amtszeit, die Vereinigten Staaten beispielsweise für die Regierungsmitglieder. Offensichtlich ist dieser Weg also nicht nur möglich, sondern hat sich andernorts auch bewährt. Selbstverständlich hat er auch einen gewissen Kompromisscharakter, da es sich bei der Aufgabe der anderen Tätigkeiten lediglich um eine Sistierung während dieser Zeit handelt und damit eine gewisse Verbindung erhalten bleibt. Diese [PAGE 13] Verbindung verliert jedoch entscheidend an Intensität. Insbesondere wird die Einbindung in die laufenden Geschäfte völlig aufgehoben. Interessenkonflikte in dieser Hinsicht entfallen also. Schliesslich werden dadurch auch die Stellung und die Tätigkeit des Präsidenten wesentlich aufgewertet; dies wiederum dient der Stellung des gesamten Parlamentes.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit bei Absatz 4bis zuzustimmen.