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Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-07

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte nun doch nach mehrtägigen Kommissionsverhandlungen einiges des Gehörten klarstellen oder korrigieren.

Zur Wirkung - ich habe es eingangs, im Eintretensvotum vor einer Woche, so dargestellt: Im Oktober sind in der Baubranche aktuell 10 770 Arbeitslose gemeldet. In der Gastrobranche sind es 17 200 Arbeitslose. Gleichzeitig stellen wir fest, dass wir genau in diesen beiden Branchen pro Jahr über 10 000 Einwanderer haben - nur aus der EU, nicht aus Drittstaaten. Das ist offensichtlich ein Missstand, eine extrem hohe Arbeitslosenquote. Ich spreche nicht über "erheblich" oder "unerheblich", sondern ich spreche darüber, was passiert, wenn wir dieses Gesetz nun so umsetzen. Wir haben, wie ich das bereits gesagt habe, einen Missstand, das muss man deutlich sagen.

Ich freue mich auf eine solche "Säli"-Diskussion, Kollege Germann. Man kann doch den Leuten sagen, dass sie nicht allen Ernstes gegen eine solche Lösung sein können, wo doch hier im Inland Zehntausende von Arbeitslosen in engsegmentierten Bereichen der schweizerischen Ökonomie bei den RAV gemeldet sind und wir gleichzeitig Tausende, nein, Zehntausende in die Schweiz holen. Das hat nichts mit Fremdenfeindlichkeit zu tun. Das ist schiere Ökonomie. Es ist eben auch Schutz und Inländervorrang, wenn Sie so wollen. Und genau das ist die Zielsetzung der Verfassungsnorm in Artikel 121a, genau das ist die Zielsetzung der Kommission und des Parlamentes, die wir letztlich erreichen wollen.

Gleichzeitig war es der Wille der Parlamentsmehrheit und der Mehrheiten der Kommissionen beider Räte - ich spreche zwar nicht für den Nationalrat, aber die Verlautbarungen waren deutlich -, die Bilateralen nicht zu gefährden und das Freizügigkeitsabkommen nicht frontal anzugreifen. Ich meine, wir sind auf gutem Wege.

Wenn man sagt, es gebe bezüglich der Einwanderung keine Wirkung, dann sage ich Ihnen: Alleine in den beiden Branchen Bau und Gastro hatten wir letztes Jahr 10 600 Einwanderer. Gleichzeitig haben wir 29 000 Arbeitslose im Inland. Wenn es uns gelingt, ähnliche Erfolgszahlen zu erreichen, wie Genf sie ausweist, oder auch nur die Hälfte, dann haben wir viele Tausend Einwandernde plus ihren Familiennachzug, den wir ja hier nicht erfasst haben, weniger.

Es ist völlig klar, dass das, was wir hier tun, migrationsrelevant ist. Es ist vor allem in einem Bereich, in dem es um Beschäftigung, um Arbeitslosigkeit geht, migrationsrelevant. Ich wünsche keinem, dass er arbeitslos wird. Die meisten von uns haben ja noch nie die üble Erfahrung einer Arbeitslosigkeit machen müssen, ich wünsche das niemandem. Ich erhalte viele Zuschriften, in denen steht: Wir sind verzweifelt, lange Zeit arbeitslos, wir sind schon froh um ein Vorstellungsgespräch. Man muss sich das vorstellen. Damit die Leute auch wieder wertgeschätzt werden, ist es wichtig, dass sie sich nur schon vorstellen können.

Zum Genfer Modell, welches in eine ähnliche Richtung geht, haben wir in der Kommission auch die Zahlen erhalten. Bei der öffentlichen Verwaltung in Genf konnten 69 Prozent [PAGE 1051] aller Stellen, etwa 1300, 1400 pro Jahr, durch jene Leute, die bei den Arbeitsvermittlungszentren gemeldet waren, besetzt werden. Bei den öffentlich finanzierten Firmen in Genf, bei denen diese Regelung auch gilt, waren es 64 Prozent. Also das ist nicht ohne, Tausende von Menschen haben in Genf einen Job gefunden, anstelle eines neu in die Schweiz eingewanderten Ausländers oder eines Grenzgängers. Das ist nicht einfach nichts, und - da spreche ich sicher im Sinne der Kommissionsmehrheit - es lässt sich nicht einfach wegdiskutieren, dass die Wirkung da ist.

Zur Frage, wer denn überhaupt bei den Arbeitsvermittlungszentren gemeldet ist: Das sind natürlich primär Inländer, nicht Schweizer. Wir haben jetzt noch gehört, dass in der Verfassung der Schweizervorrang steht. Auf den Inländervorrang haben wir uns geeinigt. Ich glaube, das ist auch völlig logisch, es sind Inländer. Ich habe gesagt, wir haben das in der Kommission diskutiert: In den letzten vier Jahren haben 90 bis 160 Personen aus der EU oder Grenzgänger die Dienstleistung der RAV in Anspruch genommen, also marginal wenig. Da können Sie doch nicht allen Ernstes sagen, dass es nicht Inländer sind, wenn wir bei den RAV vorstellig werden. Diese Leute, die bei den RAV angemeldet sind, sollen eben einen Vorrang erhalten, bevor neue Ausländerinnen und Ausländer im Ausland rekrutiert und in die Schweiz geholt werden.

Das werde ich im "Säli" gerne mit Ihnen diskutieren, Kollege Germann. Ich bin überzeugt, dass es nicht Gelächter, sondern nachdenkliche Voten gibt, wenn man sieht, was hier in diesem Arbeitsmarkt eigentlich läuft. Ich muss ja nicht die "NZZ am Sonntag" - ich glaube, es war diese Zeitung - zitieren, die nachgewiesen hat, wie viele Leute in Berufsgruppen, bei denen kein Mangel herrscht, in die Schweiz kommen. Es geht gar nicht darum. Es geht einfach darum, dass wir dort, wo wir ein extremes Missverhältnis haben, korrigieren wollen. Das ist die Lösung, die wir präsentieren, das ist die Lösung, die man auch erklären kann.

Ich möchte Sie noch auf eines hinweisen; Sie haben die Verfassung zitiert: In der Bundesverfassung, Artikel 121a, steht natürlich auch noch etwas anderes. Da steht auch, dass das Freizügigkeitsabkommen nachzuverhandeln sei. Sie haben nicht "kündigen" hineingeschrieben. Ehrlicherweise hätten Sie noch schreiben müssen: "Ist eine Nachverhandlung nicht möglich, muss das Abkommen gekündigt werden." Das wäre ehrlich gewesen, dann wüssten wir es. Aber in der Bundesverfassung steht "neu zu verhandeln" und nicht "zu kündigen". An diese Prämisse haben wir uns gehalten.

Schauen Sie, ich bin Generalunternehmer, ich bin ein Baumensch. Ein Architekt gibt mir einen Plan und sagt: "Baue mir ein Haus gemäss diesem Plan." Ich nehme den Plan zur Hand und stelle fest, dass das Haus zusammenfällt, wenn ich es gemäss diesem Plan baue; es wäre nicht sicher, es wäre nicht baufest. Also gebe ich den Plan zurück, und der Architekt brüllt mich dann an und sagt: "Du kannst es nicht, du willst es nicht, du tust nicht, was du tun solltest!" Und ich sage: "Ich will ein Haus bauen, das ich verantwortungsvoll übergeben kann, das eben nicht zusammenfällt." Das ist, wenn man so will, genau der Konstruktionsfehler der Verfassungsbestimmung gemäss Artikel 121a. Diese entspricht einem Plan, den Sie dem Handwerker übergeben, den der Handwerker nicht so umsetzen kann, wie es gedacht ist. Dann wird er zusammengestaucht und angebrüllt - gut, damit kann man leben. Das ist bildlich gesprochen das, was hier passiert. Darauf möchte ich doch hinweisen.

Das können Sie nicht einfach so wegdiskutieren. Sie haben keine Lösung, wie wir das alles zusammenbringen, die Verfassungsnorm in Artikel 121a mit den verschiedenen Facetten, die da aufgeführt sind, und andere Verfassungsbestimmungen. Eine solche Lösung haben wir von Ihnen nicht gehört. Ich bitte darum, das doch konstruktiv anzugehen.