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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-08

Wortprotokoll

Ich würde Ihnen keine Gesetze vorlegen, die nicht nötig sind oder nicht auf Ihren Anliegen oder jenen der Kantone basieren. Bei den Schiffen gibt es jedes Jahr unzählige neue Modelle, die sehr oft noch kundenspezifisch ausgestattet wurden. Diese müssen wir prüfen und in einem Zulassungsverfahren sicherheitstechnisch abnehmen. Sie kürzen uns ja das Personalbudget. Dann [PAGE 1071] müssen Sie aber auch sagen, dass Sie das Ganze mit diesem Gesetz ein bisschen vereinfachen möchten. Es ist zwar eine kleine Sache, aber es hilft uns, dass diese Zulassungsverfahren und die Aufsicht für gewerbsmässig verkehrende Fahrgastschiffe, für Güterschiffe und schwimmende Geräte vereinfacht werden.

Es wurde vom Kommissionssprecher gesagt: Wir haben eine risikoorientierte Sicherheitsaufsicht. Auch der Sicherheitsnachweis soll vereinfacht werden: weniger Arbeit, weniger Eingriffe, mehr Eigenverantwortung für die Besteller von solchen Geräten. Die Atemalkoholprobe wurde nicht von uns gewünscht. Es ist aber in der Logik richtig, dass wir die gleichen Vorschriften haben für die Führer eines Bootes wie für die Führer eines Automobils. Deshalb ist es eine logische Anpassung, dass die Atemalkoholprobe bei Schiffführern als gleich beweissicher wie bei Automobilisten gelten soll.

Die zentrale Datenbank, Herr Ständerat Janiak hat es gesagt, ist ein klarer Wunsch der Mehrheit der Kantone. Da bin ich schon ein bisschen erstaunt über die Aussagen des Kommissionssprechers. Die Kantone sind zuständig für den Vollzug der Schifffahrtsvorschriften. Sie müssen auch jemanden verzeigen, der z. B. unter Alkoholeinfluss fährt oder dessen Schiff nicht in Ordnung ist. Wenn es keine Datenbanken gibt, ist das halt mit entsprechend viel Aufwand verbunden. Es gibt viele Gewässer, die nicht nur in einem Kanton liegen, sondern überkantonal sind. Dann ist es schon schwierig, wenn nicht jeder Kanton dem anderen Zugriff auf seine Daten gibt. Das ist die Schweiz.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir mit denselben Argumenten, Herr Ständerat Wicki, auch beim Strassenverkehr fragen könnten: Was geht das den Bund an? Es ist halt aufwendig, und weil ein Fahrzeug in der Regel in mehreren Kantonen herumfährt, wurde der Bund beauftragt und gebeten, ein Register für die Fahrzeugzulassung, ein Register für die Fahrberechtigung und ein Register für die Administrativmassnahmen zu machen. Das ist alles zugunsten des Vollzugs in den Kantonen, für Polizei, Versicherungen usw., damit die Überwachung einfacher ist. Deshalb haben wir gesagt: Okay, wir verstehen das Anliegen der Kantone und schaffen wenigstens mal die Rechtsgrundlage für eine zentrale Datenbank. Ob die Kantone diese Register dann einrichten wollen, entscheiden sie weiterhin selber.

Dann gibt es noch die kleine Anmerkung - die Mitglieder der SiK sollten das wissen -: Wir haben ja auch militärische Boote, und Sie kaufen gerade für viel Geld neue. Wir haben gemerkt, dass dafür keine gesetzliche Grundlage besteht. Deshalb finden Sie in der Vorlage neu auch eine gesetzliche Grundlage für die Verordnung über die militärische Schifffahrt. Man kann sich auch da fragen: Braucht es das? Aber wir haben diese militärischen Schiffe. Herr Kuprecht ist wahrscheinlich dafür, dass wir diese auch erneuern. Insofern braucht es da halt eine saubere gesetzliche Grundlage. Dieses Binnenschifffahrtsgesetz ist also auch die gesetzliche Grundlage für die militärische Schifffahrt; das ist eine kleine Sache.

Meines Erachtens sollten Sie eintreten und schnell entscheiden. Ob die Verpflichtung zu einer medizinischen Prüfung ab dem 70. oder ab dem 75. Altersjahr gelten soll, ist Ihr Entscheid.

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