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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Es wurde bereits erwähnt, dass es sich hier um einen Schlüsselartikel dieser Vorlage und um ein Politikum handelt. Es geht um die Frage der Erdverlegung. Bekanntlich gibt es in der Schweiz vier Netzebenen. Die Netzebene 1, die Übertragungsnetze, umfasst 6750 Kilometer; bis auf 14 Kilometer, wie die Frau Bundesrätin es gesagt hat, sind dies alles Freileitungen. Die Netzebene 3, die überregionalen Verteilnetze, umfasst etwas über 9000 Kilometer, davon sind gut 20 Prozent verkabelt. Von der Netzebene 5, den regionalen Verteilnetzen von 44 500 Kilometern, sind 75 Prozent verkabelt. Die Netzebene 7, die lokalen Verteilnetze, umfasst 86 000 Kilometer. Davon sind bereits heute fast 90 Prozent verkabelt.

Hier wird festgelegt, dass ab der Netzebene 3 grundsätzlich, soweit es technisch und betrieblich möglich ist und der Mehrkostenfaktor nicht überstiegen wird, eine Erdverkabelung vorzusehen ist. Der Mehrkostenfaktor wird durch den Bundesrat festgelegt und beträgt höchstens 3. Diesem Vorschlag hat die Kommission nach intensiven Diskussionen zugestimmt. Mit dem Mehrkostenfaktor 3 sollte es gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Energie (BFE) möglich sein, dass bis 2050 auf den Netzebenen 3, 5 und 7 praktisch alle Leitungen verkabelt sind. Die Mehrkosten dürften rund 7 Milliarden Franken betragen.

Die Kommission beantragt eine kleine Ergänzung in Absatz 1, welche die Zugänglichkeit der Leitungen betrifft, und eine zweite Ergänzung in Absatz 2 dahingehend, dass der Mehrkostenfaktor jeweils zeitgleich mit der Genehmigung des neuen Szenariorahmens erfolgen soll, dies im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit. In Absatz 3 schlägt die Kommission vor, es sei zusätzlich die Möglichkeit zu schaffen - und zwar auch dann, wenn der Mehrkostenfaktor überschritten wird -, eine Erdverkabelung vorzunehmen, wenn ein Dritter die den Faktor überschreitenden Kosten trägt.

Hingegen will die Kommission keine weiteren Ausnahmetatbestände schaffen. Die Kommission sieht zwar, dass es möglich wäre, spezielle Situationen zu berücksichtigen, wenn man dem Bundesrat die Kompetenz gäbe, den Mehrkostenfaktor zu überschreiten. Gleichzeitig befürchtet die Kommission, dass der Druck auf den Bundesrat enorm wäre, weil alle mit speziellen Situationen argumentieren würden.

Die Möglichkeiten zur Überschreitung des Mehrkostenfaktors wurden daher gemäss Beschluss der Kommission gestrichen.