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Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-12-08

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Es geht beim Tabakproduktegesetz nicht um die Frage, ob wir ein Gesetz wollen oder nicht. Wir brauchen dieses Gesetz, weil Tabakprodukte richtigerweise nicht mehr im Lebensmittelgesetz geregelt werden. Bei Tabak handelt es sich bekanntlich um ein Konsumgut, das einfach nie ohne Gesundheitsrisiko konsumiert werden kann.

Der vorliegende Entwurf wurde im Anschluss an die Revision des Lebensmittelrechts erarbeitet. Innerhalb von vier Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Lebensmittelgesetzes muss ein spezifisches Gesetz über Tabakprodukte vorliegen. Eintreten auf diese Vorlage ist daher unbestritten. Wir beraten heute nur die Frage des Vorgehens, ob die Vorlage gemäss Ständerat an den Bundesrat zurückgewiesen werden soll oder nicht. Die CVP-Fraktion ist in dieser Frage gespalten. Die Hälfte der Fraktion wird mit der Kommissionsmehrheit gegen Rückweisung stimmen. Die andere Hälfte wird der Minderheit folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Dieser Fraktionsteil unterstützt inhaltlich den Antrag des Ständerates und geht davon aus, dass eine neue Vorlage, welche sich auf die vom Ständerat geforderten Punkte konzentriert, die parlamentarische Arbeit erleichtert. Die andere Hälfte - zu der ich gehöre - erachtet es als zielführender und effizienter, das Gesetz durchzuberaten und die politischen Entscheide zu fällen. Das Gesetz ist mit rund 40 Artikeln keine komplexe Vorlage, und es ist daher keine spezielle Herausforderung, dieses Gesetz zu beraten und Entscheidungen zu fällen. Man kann alle Artikel, die einem nicht passen, streichen, abändern oder präzisieren. Das ist der normale Gesetzgebungsprozess.

Bei einer Rückweisung verlieren wir zwei Jahre. Ein neues Gesetz braucht eine neue Vernehmlassung, und da werden die Meinungen zwischen Gesundheitsfachleuten und Tabakbranche ebenso weit auseinandergehen wie beim jetzt vorliegenden Entwurf. Mit der Rückweisung verlängert sich die kritisierte sogenannte Überregulierung in Verordnungen, und damit bleibt eine gewisse Rechtsunsicherheit für alle, insbesondere auch für die Tabakindustrie, welcher der Rückweisungsantrag primär dienen soll, erhalten. Es ist natürlich anders, als es der Minderheitssprecher ausgeführt hat: Rechtssicherheit entsteht nicht, indem man kein Gesetz macht. Vielmehr wird Rechtssicherheit eben gerade mit einem Gesetz geschaffen.

Der Auftrag gemäss ständerätlichem Rückweisungsbeschluss ist nicht so klar, wie er dargestellt wird. Im Wesentlichen sind es ja folgende Punkte: ein Ja zum Jugendschutz und die Forderungen nach Überführung der wichtigsten Punkte der heutigen Verordnung über Tabakprodukte in das Gesetz sowie Anerkennung und differenzierte Regulierung von Alternativprodukten. Dieser Auftrag ist relativ offen und lässt einen Spielraum. Was wichtige Punkte der Verordnung sein sollen, ist eben offen, und das wird je nach [PAGE 2101] Interessenlage unterschiedlich beurteilt. Naturgemäss sind für Gesundheitsfachleute wie Lungenärzte andere Punkte wichtig als für die Tabakbranche. Genau diese Fragen müssen wir aber politisch diskutieren.

Es geht heute nicht um eine materielle Diskussion, z. B. um Prävention oder um die Frage, wie viel der steigenden Gesundheitskosten durch von Tabakkonsum verursachte Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen ausgelöst wird. Wir reden jetzt auch nicht über Werbeverbote, die Deregulierung von E-Zigaretten oder Snus oder die Zulassung von verschiedenen Geschmacksstoffen in Zigaretten. Das alles sind Fragen, welche wir bei der materiellen Diskussion der Gesetzesberatung diskutieren und entscheiden müssen.

Die Rückweisung ist daher nicht die beste Lösung. Es ist eine Verschiebung der Diskussion und damit eine Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und eine Verlängerung der Rechtsunsicherheit. Ich bitte Sie, diese Überlegungen bei Ihrem Entscheid zu berücksichtigen.

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