Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-12-08
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
In dieser Vorlage geht es darum, dass Eltern, welche ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder in hoher Eigenverantwortung zu Hause selber pflegen, in Zukunft besser entschädigt werden sollen, und zwar in Form einer gestaffelten Erhöhung des Intensivpflegezuschlags in Abhängigkeit von der Intensität des Pflegebedarfs. Die Unterstützung solcher Eltern liegt im Interesse von Bund, Kantonen und Gemeinden, weil Eltern, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder selbst zu Hause pflegen, erhebliche Mehrkosten zulasten der Allgemeinheit einsparen bzw. vermeiden.
Die FDP-Liberale Fraktion stellt analog zur vorberatenden Kommission Handlungsbedarf fest und beantragt in ihrer Mehrheit die Beibehaltung der Ausnahmeregelung gemäss Kommissionsminderheit, weil sonst Bezüger von Assistenzbeiträgen nicht im gleichen Ausmass profitieren können wie Eltern ohne solche Beiträge. Es handelt sich hier vor allem um Eltern, welche schwerbehinderte Kinder selbst betreuen.
Der Bundesrat begründet die Ablehnung der Ausnahmeregelung mit dem Hinweis, dass der Assistenzbeitrag mit der 6. IV-Revision erst kürzlich eingeführt bzw. am 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt worden ist. Die Annahme der Ausnahmeregelung, wie von der Kommissionsminderheit beantragt, würde faktisch eine Doppelentschädigung derselben Leistungen bedeuten. Die Minderheit weist demgegenüber darauf hin, dass mit der Ausnahmeregelung inskünftig verhindert werden kann, dass vermehrt sehr kostenintensive Heimeinweisungen gemacht würden.
Der Mehrheitsantrag würde bei der IV Zusatzkosten von rund 20 Millionen Franken verursachen, der Minderheitsantrag zusätzliche 6,5 Millionen Franken. Vielleicht kann Bundesrat Berset hier im Rat die Überlegungen des Bundesrates zum Mehrheits- und zum Minderheitsantrag noch einmal aus aktueller Sicht kurz darlegen. Wir haben in der Kommission im Weiteren vom Bundesrat davon Kenntnis nehmen können, dass sowohl der Mehrheits- als auch der Minderheitsantrag nicht verhindern werden, dass die im Rahmen der 6. IV-Revision verpasste strukturelle Sanierung der IV per 2030 vollzogen wird und diese wichtige Sozialversicherung schuldenfrei sein wird. Es wäre unseres Erachtens hilfreich, wenn Bundesrat Berset auch dazu noch etwas sagen könnte.