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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-12-12

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-12

Wortprotokoll

Herr Kollege Rutz, ich versuche auch, Sie zu verstehen. Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 2 der Bundesverfassung - das kennen Sie, die Übergangsbestimmung zu Artikel 121a - besagt eindeutig: "Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat ... Ausführungsbestimmungen ..." Sind Sie bereit, hier zuzugeben, dass das Referendum diese Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg automatisch auslösen würde und Ihr Verzicht auf ein Referendum damit eine Zustimmung zur Umsetzung von Artikel 121a ist?