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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-12-14

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-14

Wortprotokoll

Die beiden parlamentarischen Initiativen haben zum Ziel, Familien bei den Krankenkassenprämien zu entlasten. Die parlamentarische Initiative Humbel hat zum Ziel, mit einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien. Die Initiative Rossini will mit einer Änderung von Artikel 61 KVG die Einteilung der Alterskategorien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene revidieren und die Versicherer verpflichten, für diese Kategorien tiefere Prämien festzusetzen. Nachdem beiden Initiativen Folge gegeben worden ist, hat die SGK-NR einen gemeinsamen Erlassentwurf ausgearbeitet und aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates verschiedene Anpassungen vorgenommen.

Mit 21 zu 1 Stimmen beschränkt sich die SGK darauf, die jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren im Rahmen des Risikoausgleichs zu entlasten, sodass die Versicherer ihnen dann auch Prämienrabatte gewähren können. Heute werden in dieser Alterskategorie zwei Drittel des einbezahlten Prämienvolumens in den Risikoausgleich abgeführt. Wenn nun dieser Risikoausgleich auf die Hälfte reduziert wird, was die Kommission beantragt, dann muss jemand anders die Zeche bezahlen, das ist richtig. Es ist berechnet worden, dass die normale Erwachsenenprämie etwa um 10 [PAGE 2205] Franken pro Monat steigen wird. Generationensolidarität ist richtig und wichtig, sie darf aber nicht überstrapaziert werden. Wir sind überzeugt, dass sie mit der heutigen Lösung überstrapaziert ist, deshalb braucht es diese Korrektur.

Die SGK folgt dem Bundesrat und verzichtet darauf, auch die 26- bis 35-Jährigen zu entlasten. Einerseits würde eine schwierig zu erklärende Schwelle beim Alter von 35 Jahren geschaffen und die Solidarität zwischen jüngeren und älteren Versicherten weiter geschwächt. Andererseits wurde angeführt, dass die Familiengründung mit Kindern immer öfter erst nach dem Alter 35 erfolgt, womit die Alterskategorie 25 bis 35 Jahre unter dem Aspekt der Familienförderung keinen Sonderstatus erhalten soll.

Auch bei der individuellen Prämienverbilligung folgt die Kommission mit 13 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen dem Bundesrat. Neu sollen die Prämien von Kindern in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 Prozent verbilligt werden, während die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung wie bisher um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Wir sind der Meinung, dass hier nicht zusätzliche Gelder ausgeschüttet werden sollen, sondern dass die Prämienverbilligungen fokussiert dort ausbezahlt werden sollen, wo sie auch wirken. Im Unterschied zu ihrem ursprünglichen Beschluss hält die Kommission an der geltenden Regelung bezüglich Prämienverbilligung fest, dass junge Erwachsene in Ausbildung mit mindestens 50 Prozent durch die Kantone entlastet werden können, weil man der Meinung ist, dass viele von ihnen noch kein eigenes Einkommen haben und damit das Familienbudget belasten.

Die genannten Massnahmen entlasten die Familien bei den Krankenkassenprämien. Sie erfüllen die Aufträge der beiden parlamentarischen Initiativen und entsprechen dem von der Bevölkerung anerkannten Bedürfnis, Familien zu entlasten und dadurch zu stärken.

Die Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten. Wir befürworten bei Artikel 16 Absatz 5 eine eigene Risikokategorie für Kinder und werden im Übrigen die Mehrheit unterstützen.