Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-14
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Wir beschäftigen uns jetzt abermals mit einem Vorstoss, der eine Regelung im Bereich der Steueramnestie vorsieht. Im Unterschied zu anderen Vorstössen bezieht sich dieser Vorstoss unserer Schwesterkommission, der nationalrätlichen WAK, darauf, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben werden soll, in ihrem Hoheitsbereich eine einmalige Steueramnestie zu realisieren, damit dort eben auch im Gegensatz zu den bundesrechtlichen Vorgaben Herabsetzungen im Rahmen des Nachsteuerverfahrens gewährt werden können.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er weist darauf hin, dass aus seiner Sicht kein Handlungsbedarf gegeben sei, da die [PAGE 1188] Kantone und der Bund seit dem Jahr 2010 im Bereich der direkten Steuern die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige kennen. Gleichzeitig wird zu Recht darauf verwiesen, dass unser Parlament schon im Jahr 2015 einen Vorstoss für eine generelle Steueramnestie abgelehnt hat; wir haben das damals im Zusammenhang mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches diskutiert.
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, ob wir verfassungsrechtlich und gesetzgeberisch den Kantonen eine Kompetenz geben können und auch wollen, damit sie mindestens im Bereich der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern einen solchen Rabatt gewähren können. Diesbezüglich verweisen wir jedoch auch auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Das Bundesgericht hat eine solche Regelung als verfassungswidrig beurteilt, da sie den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit sowie die die Rechtsgleichheit konkretisierenden verfassungsmässigen Grundsätze der Besteuerung verletzen und da auch kein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege. Das wurde in Bezug auf eine kantonale Regelung entschieden.
Unsere Kommission hat sich nochmals intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt, kam dann aber zum Schluss, und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 1 Stimmen, dass die Motion abzulehnen ist.
Die Argumente, welche schon im Zusammenhang mit der Vorlage 15.046 vorgebracht worden sind, haben sich nicht verändert. Unsere Kommission verschliesst sich aber auch nicht generell einer allfälligen zukünftigen Steueramnestie, sieht eine solche aber nur in Zusammenhang mit einem generellen Wechsel wie beispielsweise im Bereich der Sicherungssteuer, der Verrechnungssteuer, zu einem Zahlstellensteuer-Prinzip. Nur wenn also ein genereller, wesentlicher Wechsel, eine grundlegende Änderung vorgenommen würde, wäre die Rechtfertigung gegeben, um in diesem Bereich zu legiferieren.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sich die straflose Selbstanzeige, welche jeder Steuerpflichtige einmal in seinem Leben in Anspruch nehmen kann, in der Praxis bewährt hat und dass sehr viele Steuerpflichtige, auch mit teilweise sehr hohen unversteuerten Beträgen, von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
Wir beantragen Ihnen infolgedessen und aufgrund dieser Ausgangslage, diese Motion abzulehnen.