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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte mich zuerst bei der Kommission für die seriöse Diskussion und die breite Unterstützung dieser Revision des Luftfahrtgesetzes bedanken. Es wurde richtig gesagt: Es ist eine Teilrevision. Wir haben die Ergebnisse des luftfahrtpolitischen Berichtes und die daraus möglichen Anpassungen noch nicht eingebaut. Wir wollen aber nicht zuwarten, weil insbesondere die sicherheitsrelevanten Anpassungen nach der Zunahme von terroristischen Angriffen aus unserer Sicht nicht auf die lange Bank geschoben werden können.

Ich stimme deshalb zu: Es ist eine eher technische Revision, die Verbesserungen bei der Sicherheit und neue Instrumente zur Abwehr terroristischer Anschläge gegen die Zivilluftfahrt, effizientere Bewilligungsverfahren sowie Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen bringt.

Die Luftfahrt ist sehr wichtig für unser Land. Man spricht meistens nur von unseren Strassen und von den Bahnen, aber es sei wieder einmal gesagt: Wir haben auf den drei nationalen Flughäfen plus noch Bern, Lugano und Altenrhein doch immerhin jedes Jahr rund 50 Millionen Passagiere. Wenn wir dann alle Regionalflughäfen noch mitrechnen, haben wir zwischen 920 000 und 930 000 Flugbewegungen im Jahr. Sie wissen, das nimmt weiterhin zu - wie generell die Mobilität -, und zwar sowohl im Bereich der Fracht wie auch im Bereich der Passagiere. Gleichzeitig ist es so: Alle fliegen, alle fliegen immer mehr, und niemand möchte die negativen Immissionen haben, die damit verbunden sind.

Diese Themen werden uns erhalten bleiben. Wir haben uns aber entschieden - das wurde richtig gesagt -, dass wir nicht so weit gehen und hier mit einer Bundesnorm in diesem Gesetz den Einfluss auf die nationalen Flughäfen verstärken würden. Insbesondere der Kanton Zürich reagierte sehr sensibel. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, aber man muss schon sagen: Im Gegensatz zu den anderen nationalen Infrastrukturen hat der Bund wenig Einflussmöglichkeiten, und nationale Interessen sind nicht immer identisch mit kantonalen Interessen, wenn es um die entsprechenden Verfahren geht. Wir haben aber, denke ich, einen Kompromiss gefunden, zum einen in Artikel 3 und zum andern, indem wir über die Sachpläne dann deutlich mehr Vorgaben für die planerischen Instrumente bei den Landesflughäfen verankern. So, glaube ich, kann man auch in unserem föderalen System mit dieser gewachsenen Struktur weiterhin umgehen.

Sie haben in der Vorlage die Themenblöcke "Luftfahrtinfrastruktur", "Verfahren", "Flugsicherheit", "Luftsicherheit" und "Übrige Bestimmungen". Ich gehe nicht im Detail darauf ein, die Kommissionssprecher haben es schon erläutert, und zum grössten Teil ist es unbestritten geblieben. Erlauben Sie mir deshalb auch zu sagen, dass ich namens des Bundesrates die verschiedenen Änderungen an der Vorlage gutheissen kann. Wir haben hier keine Differenzen und finden die drei Änderungsvorschläge in den Artikeln 3a und 36e des Luftfahrtgesetzes und in Artikel 37a des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe in Ordnung. Insofern erübrigt sich eine Erläuterung.

Eine Differenz bleibt bestehen. Ich erörtere sie jetzt, damit wir nachher nur noch darüber abstimmen müssen. Ich werde hier zwar unterliegen, aber es ist mir wichtig, dass Sie davon Kenntnis haben. Ich gehe davon aus, dass der Ständerat das dann nochmals aufnimmt. Es geht um Artikel 40a zu den Luftfahrtdaten. Ihre Kommission beantragt hier die Streichung.

Luftfahrtdaten sind digitalisierte Informationen. Sie betreffen vor allem den Luftraum über der Schweiz und umfassen Daten, die zur Erbringung der Flugsicherungsdienstleistungen verwendet werden. Es sind im Prinzip zu einem grossen Teil Geoinformationsdaten. Es geht etwa auch um die Frage, wo es Stromkabel hat. Ich erinnere an den tragischen Helikopterunfall, den wir auf dem Gotthard hatten: Es war ein Luftfahrthindernis, das dort ein Teil der Ursache war. Wir müssen solche Daten sammeln und sie mit einem Geoinformationssystem zugänglich machen.

Ihre Verwendung im Luftverkehr erfordert höchste Qualität, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Diese Anforderungen werden wie in vielen Bereichen der Luftfahrt international geregelt, hier meistens durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) und in Ergänzung dieser Regelung dann auch noch durch die Europäische Union. Die EU hat eine Verordnung erlassen, welche die Schweiz im Rahmen des Single European Sky übernommen hat und mit welcher die Interoperabilität im Datenverkehr zwischen den [PAGE 2229] verschiedenen Flugsicherungsorganisationen im europäischen Luftraum sichergestellt werden soll.

In der Praxis liegt uns heute die grosse Mehrheit der Luftfahrtdaten und Luftfahrtinformationen in Papierform vor - Sie hören richtig: in Papierform -, der Kommissionssprecher weiss das eigentlich.

Sie halten mir hier laufend vor, dass wir zur digitalen Wirtschaft übergehen sollten. Der internationale Luftverkehr ist wahrscheinlich der Bereich Nummer eins, den wir digital, interoperabel und mindestens in einem europäischen Kontext harmonisiert gestalten sollten. Die Pflichten und Rechte von Datengenerierern und die Aufgaben und Kompetenzen von Skyguide sind heute nicht eindeutig geregelt. Auch die Datenkette - wer was sammelt und abzuliefern hat - ist nicht klar definiert. Das Bazl ist im Zusammenhang mit der Bewilligung von Luftfahrthindernissen und mit der Erfassung und Aufbereitung von Daten über solche Hindernisse in den Prozess involviert, aber auch das läuft heute zu einem grossen Teil analog. Hier müssen wir uns für die Zukunft vorbereiten. Dazu dient Artikel 40a. Die ganze Datenkette soll digitalisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Daten einheitlich erfasst werden und die verlangte Qualität beim Nutzer im Luftfahrzeug ankommt.

Ein grosser Vorteil ist vor allem die Errichtung und der Betrieb einer nationalen Datenerfassungsschnittstelle, bei welcher z. B. Vermessungsdaten von Luftfahrtinfrastrukturen und -hindernissen in gängigen Formaten eingegeben werden können und anschliessend für die Luftfahrt in das korrekte Format umgewandelt werden. Für Hinderniseigentümer gibt es die Möglichkeit, die Luftfahrthindernisse direkt über die Datenerfassungsschnittstelle zu erfassen. Es gibt eine Regelung der Kostentragungspflicht für die Vermessung von Neubauten und Luftfahrthindernissen und die Übermittlung dieser Daten usw.

Ja, dieses neue System ist, weil es zentral aufgebaut werden soll, eine Investition. Die erste Schätzung ging tatsächlich von rund 9,6 Millionen Franken aus. Es wird wahrscheinlich noch günstiger werden, es ist aber so: Ein solches System ist nicht gratis zu haben. Diesem Aufwand stehen aber auf der anderen Seite ein Effizienzgewinn beim ganzen Datenprozess, eine Vereinfachung bei der Erfassung von Luftfahrthindernissen und eine erhöhte Datenqualität gegenüber, was wiederum einen Sicherheitsgewinn zur Folge hat. Wir meinen auch, dass die Zahlen, die zu den Betriebskosten und zu den Kosten für den einzelnen Flugplatz herumgeschwirrt sind, nicht stimmen.

Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, sonst haben wir hier eine Kommissionssitzung, aber wir sind überzeugt, dass diese Investition sinnvoll ist. Wenn wir weiterhin in der papiernen und analogen Form weiterfahren, so haben wir auf der Kostenseite auch zu berücksichtigen, dass zusätzliche Aufwendungen für die überfällige Erneuerung der heutigen Systeme sowieso nötig sind; diese gehen dann aber in veraltete Systeme und nicht in ein harmonisiertes neues. Auch hier sind wir der Meinung, dass die Synergien zu berücksichtigen sind und dazu führen, dass das eben eine sinnvolle Sache ist. Sie entlastet am Schluss auch die Flugplatzbetreiber, vor allem die kleineren. Mit der Streichung würden Sie das Kind mit dem Bade ausschütten.

Deshalb beantrage ich hier Zustimmung zu Artikel 40a. Wir werden dies dann sicher im Ständerat nochmals diskutieren, und wir müssen es vielleicht noch genauer darlegen - mit den Kostenfolgen -, damit wir Sie überzeugen können.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und im Wesentlichen, bis auf diesen Punkt, Ihrer Kommission zu folgen.