Estermann Yvette · Nationalrat · 2016-12-14
Estermann Yvette · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme zu meiner Motion fest, dass die Landeshymne, unser Schweizerpsalm, beliebt ist und es deshalb gar keinen gesetzlichen Schutz braucht. Ich komme zu einem ganz anderen Schluss: Ich bin der Meinung, dass unsere Hymne, der Schweizerpsalm, gerade deshalb, weil er so beliebt ist, auch gewürdigt und geschützt werden sollte.
Die Landeshymne ist ein wichtiger und beständiger Identifikationsfaktor für ein Land; wir sehen das immer wieder. Es kommen Stimmen aus der Bevölkerung, von verschiedenen Vereinen oder Gesellschaften, die sagen, diese Hymne sei nicht mehr zeitgemäss. Es ist aber eine junge Hymne, wir haben sie seit 1981. Wenn wir zu unseren Nachbarn schauen, sehen wir, dass dies nicht überall der Fall ist. So hat zum Beispiel Frankreich seit über 200 Jahren seine Marseillaise. Die Franzosen singen diese, und sie wissen, wie sie geht. Die Regierungen und Präsidenten kommen und gehen, aber die Hymne, die Marseillaise, bleibt. Es ist noch keiner Regierung, keinem Präsidenten in Frankreich in den Sinn gekommen, die Marseillaise zu ändern, obwohl sie ziemlich kriegerisch ist. Stehen wir also gemeinsam für unseren Schweizerpsalm ein, für unsere National- und Landeshymne, und schützen wir diesen gesetzlich! Ich habe hier für jene Parlamentarier, die vielleicht nicht ganz sattelfest sind, was unsere Landeshymne anbelangt, den Text in den vier Landessprachen - Sie können sich bei mir noch erkundigen, falls Sie Zweifel haben.
Wenn wir hier Ja sagen, erreichen wir einen schönen Nebeneffekt: Eine gewisse gemeinnützige Gesellschaft kann in Zukunft das Geld, das sie zur Verfügung hat, für sinnvollere Zwecke einsetzen als für eine unwürdige Hetze gegen den Schweizerpsalm.
Herr Präsident, es ist bald Weihnachten, und da ich weiss, dass alle Leute hier wissen, wie sie stimmen möchten, schenke ich Ihnen zu Weihnachten meine restliche Redezeit von 2 Minuten und 20 Sekunden!