Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-14
Wortprotokoll
Ich habe Verständnis dafür, dass Verfahren zum Teil lange dauern und dass das auch kompliziert ist. Für Trafostationen war der Aufwand bisher gross. Man hat jetzt aber einiges gemacht.
Erstens war der Fall, um den es hier ging und der Anlass zu diesem Vorstoss gab, trotz allem ein rechtswidriger Fall: Diese Trafostation wurde einfach gebaut, ohne eine gültige Plangenehmigung. Auch nachträglich konnte man nicht beweisen, weshalb sie in der Landwirtschaftszone sein müsse. Das Bundesgericht hat deshalb völlig zu Recht gesagt, das gehe nicht. Das Raumplanungsrecht gilt auch für Trafostationen. Insofern muss man sagen: Man kann schon nicht die ganze Rechtsprechung zum Bauen ausserhalb der Bauzone über den Haufen werfen. Es kommt ja dann auch eine Revision zur Frage, was mit Bauten ausserhalb der Bauzone geschieht.
Zweitens haben wir im Energiegesetz eine Verkürzung der Verfahren ans Bundesgericht betreffend die Netze und Anlagen drin. Hier fällt, wenn das in Kraft tritt, eine Instanz weg. Wir haben in der Strategie Stromnetze Vereinfachungen drin; der Ständerat hat diese Vorlage letzte Woche angenommen. Also auch hier ist das, was verlangt wird, bereits umgesetzt.
Drittens haben sich - es wurde gesagt - das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) geeinigt. Bagatellfälle - und das ist eigentlich der wesentliche Teil - müssen nicht mehr dem ARE vorgelegt werden. Das sind die meisten dieser Verfahren. Wir hatten beim Esti bis anhin rund 300 Plangenehmigungsgesuche betreffend Trafostationen ausserhalb der Bauzone. Das hat sich, Herr Nationalrat Vogler, seither eben massiv verkleinert. Jetzt, im Jahr 2016, waren es bis Mitte Oktober gerade noch 41 Dossiers. Das zeigt: Die getroffenen Massnahmen wirken. Wir haben das auf ein vernünftiges Mass heruntergebrochen.
Deshalb bitte ich Sie auch, wie die Mehrheit Ihrer Kommission, diese Motion abzulehnen, weil sie zum grössten Teil umgesetzt ist.