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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-14

Wortprotokoll

Ich muss Herrn Ständerat Rieder diesbezüglich schon Recht geben. Die Verbreitung von Bildern im Internet, vielleicht aber auch jene von Texten oder Informationen, kann für Menschen, sage ich jetzt mal, so auch für Jugendliche absolut dramatische Folgen haben. Das ist so. Sie haben vorher von Suizid gesprochen. Man kann Menschen in den Suizid treiben, indem man sie eben auf diesen Kanälen fertigmacht. Das gilt unter Umständen für solche Bilder, wie sie hier besprochen werden. Das gilt aber natürlich auch - das wurde hier auch gesagt - für andere Situationen. Man kann in den sozialen Medien auch Mobbing betreiben und jemanden in die Enge treiben und zur Verzweiflung bringen, bis hin zum Suizid.

Herr Ständerat Jositsch hat es, denke ich, schon sehr schlüssig ausgeführt: Man kann, wenn man diese Motion ablehnt, nicht einfach sagen, damit habe man das Thema erledigt. Der Umgang mit diesen Medien bietet Möglichkeiten und birgt Risiken. Es sind ja enorme Chancen damit verbunden, das wissen wir alle. Es sind damit aber eben auch enorme Risiken verbunden. Der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt, ist: Mit einem neuen Straftatbestand ist es einfach nicht getan. Ich denke, dass Jugendliche, letztlich wir alle - wir sind davon auch betroffen, wir sind in diesem Bereich auch Lernende - lernen müssen, mit dieser Technologie umzugehen, mit ihren Chancen, aber auch mit ihren Risiken.

Jetzt sagen Sie: Das tönt so schön. Sie haben es nachgelesen. Es ist schon nicht so, dass sich nur Pro Juventute ganz spezifisch mit dem Problem Sexting, also eben mit den Risiken befasst. Dieses Problem besteht darin, dass intime Bilder [PAGE 1203] ins Netz gestellt respektive einer Person zugestellt werden, dass sie zur Verbreitung preisgegeben werden. Es ist nicht nur Pro Juventute, die sich damit befasst. Aber ich denke, diese Aufklärungskampagne zum ganzen Thema Medienkompetenz war sehr gut, war auch sehr wichtig. Es gibt auch das nationale Programm "Jugend und Medien" und schliesslich auch die Lehrpläne der Kantone. Diese enthalten das explizite Ziel, dass Schülerinnen und Schüler an der Mediengesellschaft selbstbestimmt, kreativ und mündig teilhaben können und sich sachgerecht und sozial verantwortlich verhalten. Dazu gehört eben auch, dass sie wissen, welche Gefahren mit diesen neuen Medien verbunden sind.

Sie können sich auf diese Art übrigens auch grausam verschulden. Es bestehen hier wirklich neue Möglichkeiten, und mit denen muss man lernen umzugehen.

Da, glaube ich, tun wir den Jugendlichen unter Umständen gar nicht wirklich einen Dienst, wenn wir sagen, wir machen jetzt hier einen Straftatbestand. Sie haben vorher selber gesagt, Herr Rieder, es kann sein, dass jemand aus einer üblen Laune oder weil die Freundin einen neuen Freund hat oder was auch immer einfach mal sagt: So, dann schicke ich jetzt das Bild mal herum. Wenn also da mal wirklich üble Laune ist oder totaler Frust, wird wahrscheinlich auch dieser Straftatbestand diese Person in ihrem Frust nicht davon abhalten zu sagen: So, jetzt mache ich mal etwas. Werden nämlich gegen den Willen oder ohne die Einwilligung der betroffenen Person solche Bilder verbreitet, dann geht man ja davon aus, dass das auch die Persönlichkeit widerrechtlich verletzt; und dann bestehen mit dem Zivilgesetzbuch schon auch Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Es ist also nicht so, dass man, wenn man jetzt die Motion nicht annimmt, einfach keine Möglichkeiten hat. Ich will jetzt hier nicht wiederholen, was heute auch im Strafrecht bereits besteht; das wurde bereits gesagt.

Von daher sind wir, denke ich, auch gefordert - und das ist eine riesige Herausforderung -, Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche mit diesen neuen Möglichkeiten vertraut zu machen, ihnen die Chancen zu zeigen und eben auch die Risiken. Das gilt für diese Angelegenheit, das gilt für den Umgang zum Beispiel mit Bildern von sich selbst, die nicht pornografisch sind, die aber vielleicht erotisch sind, wie es Herr Caroni gesagt hat, und die man später eben nicht mehr sehen oder mit denen man nicht mehr in einen Zusammenhang gestellt werden möchte. Der Umgang mit diesen Möglichkeiten, der muss gelernt werden.

Ich bin der Meinung, dass schon einiges aufgegleist ist. Es genügt sicher noch nicht, aber das ist eigentlich die Herausforderung, vor der wir stehen. Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes werden wir, glaube ich, das Thema jedenfalls nicht besser in den Griff bekommen.

Noch zur Frage, warum man dann die Motion Rickli Natalie 14.3022 zum Posing angenommen hat: Es gibt schon Unterschiede. Es ging damals um den gewerbsmässigen Handel mit Nacktfotos von Kindern, es ging um den Verkauf. Da hat jemand Geld gemacht. Es ist schon eine andere Qualität. Hier geht es eben wirklich darum - das ist ein weiterer Unterschied -, dass die Personen, die das machen, ja meistens bekannt sind. Beim Posing geht es darum, dass diese Bilder erstellt und dann verkauft werden. Das kann eine absolut anonyme Person sein, von der man keine Ahnung hat, wer das überhaupt war, was da gemacht wurde. Hier geht es darum, dass die Menschen eben in der Regel bekannt sind. Deshalb ist es auch einfacher, rechtliche Schritte gegen diese Person durchzusetzen.

Ich denke, wir haben hier eben schon ein ganz anderes Instrumentarium zur Verfügung als beim Posing. Ich sage es noch einmal: Das ist der gewerbsmässige Handel, das ist eine andere Qualität. Hier geht es nicht um das Geschäft, sondern es geht allenfalls um Rache, darum, irgendjemandem bewusst Schaden zuzufügen. Ich glaube, da sind sowohl die straf- als auch die zivilrechtlichen Instrumente bereits vorhanden, die man aber natürlich dann auch anwenden muss. Das kann unter Umständen aufwendig sein, schwierig sein. Ich bin mir also voll bewusst, es ist eine ausserordentlich schwierige Situation. Aber der Bundesrat ist der Meinung - das ist der Hauptgrund, weshalb wir diese Motion zur Ablehnung beantragen -, dass mit einem neuen Straftatbestand nicht wirklich etwas gewonnen ist. Es geht hier darum, mit diesen neuen Möglichkeiten auch selbstbestimmt umzugehen, bewusst umzugehen, mit allen Chancen und mit allen Risiken. [GZ]

Ich bitte Sie deshalb wie Ihre Kommission, diese Motion abzulehnen.