Heim Bea · Nationalrat · 2016-12-14
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-14
Wortprotokoll
Dieses Postulat trägt den Titel "Verkaufte Patientinnen und Patienten", und es beauftragt den Bundesrat, hinzuschauen und zu prüfen, wie fragwürdigen Praktiken zwischen Leistungserbringern auf Kosten der Versicherten Einhalt geboten werden kann.
Der Bundesrat hat mir auf die Interpellation 14.3413 geantwortet, er habe keine Kenntnis von Zuweisungsvereinbarungen oder Kooperationsverträgen zwischen Ärztenetzwerken oder Ärzten und Spitälern, die mit finanziellen Vorteilen verbunden seien. Solche Praktiken, würden sie denn existieren, seien abzulehnen, weil damit die freie Arzt- und Spitalwahl eingeschränkt werde oder eine Risikoselektion der Patientinnen und Patienten erfolge.
Nun, es ist einfach so: Es sind einige Beispiele von Provisionen für die Überweisung von Patienten an Spitäler und Spezialisten ruchbar geworden. Ob es sich allerdings um Einzelfälle handelt oder nicht, kann man gar nicht beurteilen, weil es an Transparenz mangelt. Allerdings zeigen verschiedene Vorstösse, das Postulat Hardegger 15.3062, die Interpellation Stolz 15.3246 und die Interpellation unseres Ratspräsidenten Stahl 15.3259, dass das Problem auch von der FDP [PAGE 2222] und der SVP aufgegriffen wurde, weil es eben besteht, nämlich, dass für die Überweisung von Patienten an Spitäler und Spezialisten zum Teil Provisionen bezahlt werden. Welchen Umfang diese Praxis angenommen hat, lässt sich nicht sagen, eben weil es keine Transparenz gibt. Fest steht, dass also Patientinnen und Patienten riskieren müssen, dass sie nur darum an ein bestimmtes Spital oder in eine bestimmte Spezialpraxis weitergewiesen werden, weil ihre Hausärztin oder ihr Ärztenetzwerk Geld oder andere Vorteile für die Vermittlung erhalten. Das ist ein Vertrauensmissbrauch.
Es sind Praktiken, die auch von Ärztekreisen bestätigt wurden. So hat sich die FMH klar zu solchen Vorfällen geäussert: Solche Praktiken, so die FMH, seien berufsethisch nicht vertretbar. Die Entschädigung für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten verletzt eben die Möglichkeit derselben zur freien Wahl des Spitals, verletzt die Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, wie es im KVG festgehalten ist, verletzt eigentlich auch den ethischen Grundsatz der Qualität der Leistungserbringung - und sie verletzt die Standesordnung der FMH, nur hat diese einfach keine Weisungskraft.
Nehmen wir uns ein Beispiel am Beschluss, den wir in diesem Parlament zusammen gefasst haben im Rahmen des Heilmittelgesetzes, das im Bereich der Arzneimittel eine Offenlegungspflicht und ein Vorteilsverbot vorsieht. Mein Postulat möchte, dass ähnliche Regelungen zum Verhalten von Spitälern und Arztpraxen geprüft werden wie im Heilmittelgesetz. Es verlangt Transparenz für die Versicherten, damit die Patientinnen und Patienten ihre Rechte unbeeinflusst von pekuniären Interessen der Leistungserbringer wahrnehmen können oder, um es mit den Worten eines Krankenkassenexperten zu sagen, "damit die Patientinnen und Patienten die Gewissheit haben können, dass sie für eine Behandlung nicht ohne ihr Wissen an den Meistbietenden verkauft werden".
Der Bundesrat sagt in der Antwort, er werde das Problem weiterverfolgen, aber die rechtliche Lage sei klar. Unklar aber bleibt, wie das Recht der Patientinnen und Patienten auf Transparenz hergestellt werden kann und soll.
Darum bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen, denn Transparenz schafft Vertrauen, und das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten ist für beide Seiten und für den Heilungserfolg zentral. Bitte stimmen Sie dem Postulat zu!