preparatory:AB 20986
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Bei dem vom Nationalrat neu eingefügten Artikel 28 Absatz 1ter geht es um die Taggelder, welche ausgerichtet werden können, wenn eine Person krank und damit nicht vermittelbar ist. Diese Taggelder wurden in der Vorlage bereits von 34 auf 44 Tage erhöht, was etwa der Regel entspricht, wenn man krank wird und einen Arbeitsvertrag hat. Aus diesem Grund erachtet es Ihre Kommission nicht als richtig, hier dem Nationalrat zu folgen und noch eine weitere Erhöhung zu beschliessen. Im Übrigen kam der Entscheid im Nationalrat auch nur sehr knapp mit dem Stichentscheid der Präsidentin zustande. Ein solcher Entscheid würde ein falsches Zeichen setzen, weil dann arbeitslose Personen besser behandelt würden als Personen, die bereits bis zu einem Jahr mit einem Arbeitsvertrag in einem Betrieb tätig sind.
Wir bitten Sie daher, Absatz 1ter zu streichen.