Minder Thomas · Ständerat · 2016-12-14
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-14
Wortprotokoll
Auch ich lehne diese Motion ab. Der Hauptgrund liegt nicht in einer Antipathie gegenüber diesem Vorstoss, sondern vielmehr in den Äusserungen des Bundesrates in der Kommission, er sei am Prüfen einer Vorlage in Sachen Dschihadisten. Was ist bei dieser Aufgabe wichtig? So, wie wir das beim IS/Al-Kaida-Gesetz gemacht haben, sollte bereits die Nähe zu einer dschihadistischen Gruppierung strafbar sein. Ich unterstütze daher den Bundesrat, eine Präventivhaft für Dschihadisten und deren Sympathisanten zu prüfen. Doch das genügt nicht; Dschihadisten an einer Ausreise aus der Schweiz zu hindern genügt nicht. Das ginge so oder so nur bei Ausreisen ab einem Flughafen, was leicht zu umgehen ist. Dann fliegen diese Personen einfach ab Stuttgart oder Mailand nach Syrien oder Irak oder nehmen den Zug in die Türkei. Der Lösungsansatz, welchen die Motionärin vorschlägt, ist nicht oder zumindest nicht genügend praktikabel.
Als Sofortmassnahme könnte man diesen Personen den Schweizer Pass abnehmen, falls sie Schweizer sind. Diesbezüglich ist die Motion schlecht formuliert. Sie spricht einfach von "Dschihad-Touristen". Sind damit Schweizer oder Ausländer gemeint? Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollte man in einem sehr frühen Stadium, also schon bei einer öffentlichen Sympathiebekundung und ähnlichen Gelegenheiten, den Schweizer Pass abnehmen. Schweizern oder Ausländern, welche sich in der Schweiz aufhalten, dschihadistisches Gedankengut verbreiten und mit den entsprechenden Gruppierungen sympathisieren, sollte der Prozess gemacht werden. Ausländer sollten nach einer Verurteilung und dem Absitzen der Strafe unverzüglich des Landes verwiesen werden, und zwar auch jene, welche aus Syrien und Irak stammen.
Sie alle kennen den Fall des rechtskräftig verurteilten Dschihadisten Osama M. aus Beringen in meinem Kanton und auch seines im Kanton Aargau lebenden Komplizen, die beide über den Asylweg in die Schweiz gekommen sind. Der Schaffhauser ist noch im Gefängnis; seine Haftstrafe wurde um ein halbes Jahr verlängert, obwohl er seine ordentliche Strafe bereits abgesessen hat; dies, weil er gemäss Staatsanwalt noch immer als gefährlich eingestuft wird. Unbekannt ist noch, ob er seinen Asylstatus verliert, was natürlich zwingend sein sollte.
Das grosse Problem, das die Motionärin leider nicht erfasst hat, besteht darin, dass es dringend ist, Personen wie Osama M. trotz des Non-Refoulement-Prinzips des Landes verweisen zu können. Hier spürt jeder, dass das Non-Refoulement-Prinzip gelockert werden muss. Es kann doch nicht sein, dass ein rechtskräftig verurteilter Dschihadist, der mehrere Jahre Gefängnis gefasst hat, nach dem Absitzen seiner Strafe in der Schweiz bleiben kann und unser Sozialsystem belastet. Im Falle von Osama M. genügen einige Zehntausend Franken Sozialhilfe pro Jahr nicht, denn bekanntlich sitzt er im Rollstuhl. Auch sein Aargauer Kollege oder Komplize hängt im Sozialsystem. Diese beiden fühlten sich in ihrem Land wohl, sie fühlten sich auch im Krieg wohl, zu welchem sie bewiesenermassen aufgerufen haben. Es muss doch ein Unterschied gemacht werden zwischen einem Asylsuchenden, der an Leib und Leben bedroht ist und sich in der Schweiz gesetzeskonform benimmt, und einem asylsuchenden Dschihadisten, der sich nicht gesetzeskonform verhalten hat. Niemand versteht, wenn solche Dschihadisten nicht des Landes verwiesen werden.
Werte Frau Bundesrätin, in so krassen Fällen hilft auch die Präventivhaft nicht oder nur vorübergehend. Sie kostet viel Geld und lässt die Belegung unserer Gefängnisse ansteigen. In Fällen, in denen bereits eine rechtskräftige Verurteilung [PAGE 1205] und Verbüssung der Haftstrafe erfolgt sind und der Kriminelle noch gemeingefährlich ist, muss die Landesverweisung vorgehen, und zwar auf der Direttissima vom Gefängnis ins Flugzeug, sodass er nicht abhauen und untertauchen kann.
Ich bitte Sie also, werte Frau Bundesrätin, diese Überlegungen in Ihre Strategie bei einem allfälligen Dschihadisten-Gesetz oder Terroristen-Gesetz - ich nenne es mal so - einfliessen zu lassen. Dies gilt umso mehr, als diverse neuere Vorstösse ein hartes und kompromissloses Vorgehen fordern.