preparatory:AB 210100
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die Vorlage, die wir jetzt behandeln, hat viel mit dem schweizerischen Staatssystem zu tun. Wenn ich ausländischen Kollegen erkläre, dass das Volk darüber abstimmt, ob wir überhaupt Steuern erheben dürfen, dann staunt man. Und wenn ich dann noch sage, das Volk stimme auch über die Höhe dieser Steuer ab, dann ist man sprachlos.
Hier geht es um die direkte Bundessteuer und um die Mehrwertsteuer. Wir haben die Kompetenz, diese Steuer bis Ende 2020 zu erheben. Das ist sozusagen die Bewilligung des Volkes, und wir müssen um die Bewilligung nachfragen, damit wir die Steuern weiterhin erheben dürfen. Jetzt ist es klar, dass wir auf diese Steuern grundsätzlich nicht verzichten können. Sie machen über 60 Prozent unserer Einnahmen aus und finanzieren damit einen wesentlichen Teil des Staatshaushaltes. Das ist grundsätzlich ja unbestritten.
Die Frage hat sich schon in der Vernehmlassung gestellt und stellt sich auch jetzt, ob wir mit einer Befristung weitermachen oder ob wir diese Steuern in Zukunft unbefristet erheben möchten. Das sind ja auch die Anträge des Bundesrates beziehungsweise der beiden Minderheiten. In der Vernehmlassung hat der Bundesrat einmal die Variante der unbefristeten Erhebung in den Raum gestellt. Die Vernehmlassung war durchzogen, könnte man sagen. Die Kantone befürworten das mehr oder weniger, die Verbände und Parteien lehnen das grossmehrheitlich ab. Der Bundesrat hat sich jetzt dafür entschieden, die Befristung weiterzuführen, und beantragt Ihnen eine weitere befristete Erhebung von noch einmal 15 Jahren.
Jetzt kann man natürlich sagen, das sei Unsinn, es sei ohnehin klar. Man kann aber auch argumentieren, das sei der Respekt gegenüber dem Souverän, der entscheiden darf und diskutieren soll, ob wir überhaupt Steuern erheben, und dann auch noch über die Höhe der Steuern abstimmen kann. Ich denke, wenn ich an andere Volksabstimmungen denke, die wir ab und zu durchführen, dann hat diese Frage der Kompetenz der Steuererhebung durchaus ein Gewicht. Es schadet nicht, wenn wir so alle fünfzehn Jahre einmal über Sinn und Zweck der Steuern diskutieren, über den Unsinn der Steuerverwendung und über weiss Gott was alles. Diese Diskussion mit dem Souverän zu führen ist auch ein Privileg, denke ich, auch wenn das Schlussergebnis wahrscheinlich fast selbstverständlich sein dürfte. [PAGE 2273]
Nun hat man sich die Frage gestellt: befristet oder unbefristet? Der Bundesrat schlägt Ihnen, wie gesagt, ein weiteres Mal eine Befristung vor, um in diesem Dialog mit der Bevölkerung über die Steuern zu bleiben. Es liegt ein Minderheitsantrag für eine Befristung auf nur 10 Jahre vor. Wir meinen, 15 Jahre sei eine vernünftige Dauer. Es gibt für diese Zeit eine gewisse Rechtssicherheit, eine gewisse Planbarkeit, und wir müssen die Leute dann nicht allzu häufig an die Urne rufen. Ganz unbefristet würden wir Ihnen die Steuererhebung - noch einmal - nicht empfehlen. Der Dialog mit der Bevölkerung über Steuern ist grundsätzlich wichtig.
Ich bitte Sie also, der Vorlage zuzustimmen. Wir brauchen die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer auch in Zukunft zur Finanzierung des Staates. Ich bitte Sie, bei den vom Bundesrat vorgesehenen 15 Jahren zu bleiben - das ist ein Mittelweg, ein vernünftiger Kompromiss -, den Minderheitsantrag für eine Befristung auf 10 Jahre abzulehnen und die Steuern auch in Zukunft nicht unbefristet zu erheben und damit die entsprechende Verfassungsbestimmung nicht zu streichen. Das wäre ein Bruch mit unserer Tradition und vielleicht auch ein bisschen ein Bruch mit unserem Verständnis bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger.
Das ist mein letztes Votum in dieser Session. Ich benutze die Gelegenheit, um Ihnen wunderschöne Weihnachten zu wünschen. Alles Gute im neuen Jahr! Passen Sie auf sich auf. Wenn Sie den einen oder anderen Vorsatz bezüglich unserer Finanzen fassen sollten, haben Sie meine Unterstützung. (Heiterkeit, Beifall)