Rieder Beat · Ständerat · 2016-12-15
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-12-15
Wortprotokoll
Die Raumplanung ist im Kanton Wallis ein schwieriges Thema, weil wir das betreffende Gesetz mit über 80 Prozent abgelehnt haben. Ich habe gestern Nachmittag einer interessanten Diskussion im Ständerat beigewohnt, bei der wir über Föderalismus gesprochen haben und darüber, wie wichtig und elementar er für unser Staatswesen wäre. Ich habe über eine halbe Stunde lang zugehört und mir am Ende gesagt: Dieser Begriff ist wahrscheinlich nur ein hohles Wort, weil wir in der Praxis, in der Anwendung, bei einzelnen Gesetzesbestimmungen vom Föderalismus dann plötzlich nichts mehr hören und auch nichts mehr sehen wollen.
Ich muss Ihnen sagen, dass die Antwort des Bundesrates auf einen grossen Spielraum hinweist, den die Kantone für die Festlegung der Bauzonengrösse gemäss den technischen Richtlinien der Bauzonen innerhalb ihres Gebietes hätten. Eine flexible Handhabung müsste aber nicht nur innerhalb des Kantons, sondern innerhalb der Schweiz möglich sein, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen der Kantone. Die Argumentation des Bundesrates beruht auf rein quantitativen Kriterien, d. h. Bauzonengrösse und Bevölkerungsgrösse. Für die Festlegung der Bauzonen müssten jedoch auch qualitative Kriterien wie die Zersiedelungsproblematik und die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden berücksichtigt werden. Das ist nicht der Fall.
Die Ausgangslage ist in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich. Ein wichtiger Grundsatz in der Raumplanung ist die Interessenabwägung zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen. Wir planen ja nicht um der Planung willen, sondern um den Menschen in diesen Gebieten die Möglichkeit zu geben, sich zu entfalten. Dieser Grundsatz müsste auch bei allfällig erforderlichen Rückzonungen gebührend zur Anwendung kommen. Die Zentralisierung geht in diesem Bereich sehr weit. Manchmal wünschte ich mir eine Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, gerade in diesem Punkt. Wenn ich nämlich sehe, dass Artikel 22quater der Bundesverfassung die Kompetenz zur Raumplanung den Kantonen zuschiebt, und ich dann die letzten Verordnungen des Raumplanungsgesetzes ansehe, dann glaube ich, dass diese Raumplanungsverordnung in verschiedensten Punkten eigentlich verfassungswidrig ist.
Ich erwähne jetzt einzelne Stichworte aus der Raumplanungsverordnung (RPV):
Artikel 8 RPV: "Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erlässt nach Anhörung der Kantone und der Bundesstellen technische Richtlinien für die Erstellung der Richtpläne." Das heisst, nicht die Kantone machen das, sondern das ARE.
Artikel 30a Absatz 3 RPV: "Das UVEK ist zuständig für die Erarbeitung der Richtlinien nach Artikel 15 Absatz 5 RPG mit den Kantonen."
Artikel 46 Absatz 1 RPV: "Die Kantone eröffnen dem ARE Entscheide betreffend Genehmigung von Nutzungsplänen ..." Das heisst, schlussendlich entscheidet das ARE und nicht die Kantone.
Artikel 48 Absatz 4 RPV: "Es" - das ARE - "ist im Bereich der Raumplanung zur Beschwerde nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege berechtigt." Bei einem Vergleich mit der Bundesverfassungsnorm würde wahrscheinlich jedes unabhängige Verfassungsgericht zum Schluss kommen, dass das sogar verfassungswidrig sein könnte.
Schlussendlich wirkt sich das dann so aus, dass das ARE heute, in diesem Jahr, einzelne Baugesuche im Kanton Wallis überprüft und diese mit Einsprachen und Beschwerden überzieht. Ist das wirklich der Föderalismus? Ist das wirklich die Trennung der Kompetenzen des Bundes von jenen der Kantone? Ich glaube nicht. Die RPV und die technischen Richtlinien und Bauzonen berücksichtigen die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kantonen zu wenig. Das Schwergewicht für die Bauzonendimensionierung liegt auf quantitativen Kriterien, und die qualitativen Kriterien werden nicht berücksichtigt, weil das ARE alle Kantone mit den gleichen Massstäben misst. Mit der Kompetenzausweitung auf das ARE in der RPV wird der föderalistische Ansatz in der Raumplanung gemäss Artikel 22 der Bundesverfassung faktisch ausgehebelt. Wir haben keinen föderalistischen Ansatz mehr, und wir müssen uns im Kanton eigentlich bei jedem Schritt, den wir unternehmen, mit dem ARE rückversichern: Es könnte ja sein, dass das nicht passt! Am Ende der Fahnenstange haben wir dann Auszonungen von Tausenden Quadratmetern Boden. Der Kanton Wallis ist im Moment bei der Planung dieser Raumplanungsgesetzgebung und weiss ja nicht einmal, ob am Ende, wenn dann alles auf dem Tisch liegt, dieses Gesetz und die dazugehörenden Richtpläne dem ARE passen oder nicht. Es könnte sein, dass das ARE sagt: "Nein, aufgrund der RPV sind das Gesetzgebungskonzept und die Richtpläne dieses Kantons falsch."
Die Raumplanung muss vom zentralistischen und technokratischen Ansatz wegkommen. Die Raumplanung muss verstärkt von den Kantonen umgesetzt werden, unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgangslagen und Herausforderungen in den Kantonen.
In diesem Sinne kann mich die Antwort des Bundesrates nicht befriedigen, und ich behalte mir vor, einzelne Vorstösse zu diesem Bereich einzureichen.