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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-03-11

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Das Anliegen der Motionäre ist berechtigt. Das war in der Kommission die einhellige Meinung. Aber wir sind ebenfalls einstimmig der Auffassung, dass man diese Motion als Postulat überweisen sollte. Es gibt dafür eigentlich zwei Gründe, die man ganz kurz in Erinnerung rufen kann: Der erste Grund ist der, dass dieser Vorstoss realpolitisch nicht umsetzbar ist, wenn wir ihn als Motion überweisen. Der zweite Grund hängt mit der Inkraftsetzung der Schuldenbremse zusammen. Das Departement und der Bundesrat haben ja angekündigt, dass dies auf 1. Januar 2003 stattfinden wird. In diesem Prozess wollen wir nicht, dass mit einer Motion eine Verzerrung stattfindet. Wenn Sie in einem Schwimmbad eine automatische Wasseraufbereitungsanlage einbauen, sollten Sie den Prozess nicht mit Chlortabletten stören. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir jetzt der Schuldenbremse den Weg frei lassen sollten.

Im Übrigen haben Sie den schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Ich habe weiter nichts dazu zu sagen und ersuche Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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