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Germann Hannes · Ständerat · 2017-02-27

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-27

Wortprotokoll

Ich bedanke mich ganz herzlich für das Votum von Kollege Luginbühl. Er hat mir in allen Belangen aus dem Herzen gesprochen. Ich teile auch die Einschätzungen und die juristischen Abwägungen aus der Kommission. Allerdings muss ich sagen, dass die Aussenwirkung vielleicht nicht die sein wird, die Sie erreichen wollen. Wenn ich in diesen Unterlagen schaue, von wem und von wann diese Standesinitiativen stammen, dann sehe ich, [PAGE 17] dass die Kantone Waadt, Genf und Tessin drei Standesinitiativen eingereicht haben und dass sie aus den Jahren 2011, 2012 und 2014 datieren. Es hat offenbar wahnsinnig pressiert, und man hat wahnsinnig viel Verständnis für die Probleme und schaut munter zu, wie die Gewaltspirale eskaliert und wie sich unsere Beamtinnen und Beamte dieser Willkür des Mobs ausgeliefert sehen.

Wenn man auf einen Menschen einen Pflasterstein wirft, dann nimmt man unweigerlich in Kauf, dass sein Schädel zerschmettert wird. Es ist ja wirklich nichts Harmloses, auch wenn die Polizisten gut geschützt sind; sie müssen sich ja auch entsprechend schützen. Aber die Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter stammt aus dem Jahr 2010. Dann sagt man noch, der Nationalrat hätte dem - so steht es in der Stellungnahme des Bundesrates - "insofern entsprochen, als er seine Kommission für Rechtsfragen damit beauftragt hat, eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss zu Artikel 285 StGB auszuarbeiten". Das Parlament hat wahrlich in einem Höllentempo gearbeitet in diesem Falle. Das ist nun mittlerweile sieben Jahre her. Und jetzt kommen Sie hier wieder mit derselben Leier und sagen, man müsse jetzt mal abwarten, bis der Bundesrat dann die Gesamtschau liefere. Ich frage mich einfach, Frau Bundesrätin, ob es jetzt wirklich erst Todesopfer unter den Beamten geben muss, die ihre Aufgabe im Dienste der öffentlichen Sicherheit von uns Bürgerinnen und Bürgern wahrnehmen, oder ob man endlich bereit ist, Nägel mit Köpfen zu machen.

Ich gehe mit Ihnen einig, dass dieses Mindestmass von einem Jahr nicht für jeden Rempler oder für eine dumme Bemerkung oder eine Drohgebärde gelten kann; da teile ich die Bedenken der Kommission. Sie wissen ja, das ist für die Polizisten vielleicht schon Alltag, aber die Gewalt hat eben in gewissen Bereichen dann eine Qualität, die uns zwingt zu handeln. Ich frage mich auch, ob mit unserem System etwas nicht in Ordnung ist, da das Strafmass offenbar nie ausgeschöpft wird, obwohl mit Pflastersteinen gegen Beamte, gegen Menschen geworfen wird. Da stimmt doch etwas nicht! Andere kriegen deutlich mehr als ein bis drei Jahre für solchen versuchten Totschlag.

Ich meine also, dass es jetzt wirklich an der Zeit wäre, vorwärtszumachen und eben nicht dieser ganzen Lamentiererei weiter zuzuschauen. Herr Stöckli, Sie sind Vertreter des Kantons Bern. Also, ich weiss nicht, ich würde mich fragen, warum denn alle - offenbar schon gestern Morgen - wieder schön aus der Haft entlassen wurden, wenn diese Information stimmt! Es ist anscheinend wahnsinnig wichtig, den Sachverhalt exakt abzuklären. Da stimmt doch auch etwas nicht. Damit ist auch sichergestellt, dass alle wieder schön der Arbeit nachgehen können - mindestens jene, die arbeiten. Es ist dasselbe Problem wie bei den Hooligans, dort hat man das auch gehabt: Wenn die am Abend wieder hinauskönnen, gehen die am anderen Tag zur Arbeit, wie wenn nichts wäre, und es passiert am Schluss nichts. Dort mussten wir auch durchgreifen. Hier geht es darum, die Beamten umfassend zu schützen. Wenn wir beispielsweise nach Spanien oder generell in südlichere Länder reisen, dann sagt ja jeder: "Pass auf, wenn die Polizei kommt! Mach ja keine falsche Bewegung, keine dumme Bemerkung!" Das lernt man überall. Machen Sie so etwas einmal in den USA! Aber in der Schweiz ist es möglich, man kann sogar hinausmarschieren, und der Beamte muss dann noch die Nacht über den Rapport schreiben und hat die Strafe erst recht.

Hören Sie also bitte auf, uns zu vertrösten! Die Motion ist vielleicht falsch im Ansatz, im Mass, aber das Signal, das wir aussenden, wenn wir sie ablehnen, ist natürlich auch nicht ganz unproblematisch. Das heisst nämlich, das Parlament warte jetzt wieder zu, bis der Bundesrat vielleicht mit etwas kommt.

Bei Standesinitiativen ist es aber nicht der Auftrag des Bundesrates, tätig zu werden. Das Parlament muss in der Umsetzung an die Arbeit. Ich finde es hier etwas nonchalant, wenn der Kommissionspräsident - Entschuldigung, Herr Abate - sagt: "Ja, der Bundesrat soll jetzt die Gesamtschau machen, und dann warten wir einmal." Man müsste das jetzt mit aller Kraft vorantreiben, und der Bundesrat muss eventuell zusätzliche Massnahmen ergreifen, damit auch in der Strafverfolgung einiges, das im Argen liegt, beseitigt werden kann. Es gibt Leute, die sich nicht schützen können. Ich kann einen Umweg machen, wenn ich an einer Demonstration vorbeikomme, aber der Beamte hat den Auftrag, sich dort hinzustellen, und er hat insofern keine Wahl; das ist natürlich schon ein grosser Unterschied. Also bedürfen diese Leute auch eines besonderen Schutzes.

Ich sehe keine andere Möglichkeit: Ich werde der Motion jetzt trotzdem zustimmen, auch wenn ich die Bedenken von Herrn Jositsch und anderer juristischer Grössen in diesem Rat (Heiterkeit) teile.