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Häsler Christine · Nationalrat · 2017-02-28

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Nach dem Scheitern aller Revisionsvorlagen in den Jahren 2004, 2008 und 2010 sind wir nun an einen Punkt angelangt, an dem es gelingen muss, diese Revision über die Ziellinie zu führen. Das heisst auch, dass diese Vorlage nicht nur hier im Parlament, sondern eben auch bei den Versicherten und letztlich bei der Stimmbevölkerung eine Mehrheit finden muss. Das Ständeratsmodell bringt hier nach langer Arbeit in beiden Kammern, in beiden Kommissionen eine austarierte, eine sehr tragfähige und zukunftsfähige Lösung. In diese Richtung müssen wir uns bewegen. Die grüne Fraktion will diese tragfähige Reform und wird sich für diese Reform, d. h. für das Ständeratsmodell, engagieren.

In der Reform Altersvorsorge 2020 wird den Frauen mit der raschen Erhöhung des Rentenalters einiges zugemutet. Angesichts dieser Verschlechterung der sozialen Absicherung von Frauen wäre es stossend, ja falsch, ebenfalls die Witwenrenten zu streichen oder zu kürzen. Verheiratete Frauen übernehmen immer noch den Hauptanteil der Hausarbeit, der Erziehungsarbeit, der Betreuungsaufgaben innerhalb der Familie und auch über die Familie hinaus. Dadurch können sie oft nicht im gleichen Ausmass wie Männer erwerbstätig sein. Die immer noch vorherrschende Lohndiskriminierung und die ungleichen Karrierechancen für Frauen führen ebenfalls dazu, dass das Erwerbseinkommen von Frauen tiefer ist als jenes der Männer. Der Schicksalsschlag Todesfall darf in einer Familie nicht zur finanziellen Notlage führen. Die Absicherung im Todesfall darf in dieser Revision nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die grüne Fraktion unterstützt darum in dieser Frage bei Artikel 23 des AHV-Gesetzes grossmehrheitlich die Minderheit Schmid-Federer.

Die Streichung der Kinderrenten in der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist eine weitere Härte, die Familien trifft. Für die soziale Absicherung von Familien braucht es Kinderrenten im Alter. Die mit der Streichung einhergehende Einsparung von 200 Millionen Franken ist nicht sehr gross. Für die Betroffenen aber ist die Streichung schwerwiegend. Rentnerhaushalte mit Kindern brauchen die Kinderrenten, um über die Runden zu kommen. Fehlt dieses Einkommen, wird die Last für den Staat einfach in eine andere Kasse verschoben, etwa in die Sozialhilfe. Wir haben nichts gespart, aber viel Leid angerichtet. Die grüne Fraktion unterstützt darum hier den Antrag der Minderheit Schenker Silvia.

Ebenfalls unterstützen werden wir den Antrag der Minderheit Schenker Silvia zum Export der Waisenrenten an Pflegekinder. Die Streichung dieser Rentenleistung missachtet die Gleichstellung von leiblichen Kindern und Pflegekindern, die in der AHV als Grundsatz besteht. Die Pflegekinder sind entsprechend finanziell abhängig von den Pflegeeltern. Im Todesfall brauchen sie also eine Absicherung und ein Ersatzeinkommen in Form einer Waisenrente. Der Wohnort des Kindes darf dabei keine Rolle spielen. Denken Sie also bei dieser Abstimmung an die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und an ihre Rechte! Die Schweiz ist im Rahmen von zahlreichen Staatsverträgen im Bereich der Sozialversicherung an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. So gelten also Sozialversicherungsleistungen auch bei Wohnsitznahme im Ausland, und genau dies wird hier infrage gestellt.

Und schliesslich unterstützt die grüne Fraktion die Minderheiten Steiert, die hier bei der Frage der Überschusszuteilung [PAGE 34] der Lösung des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates zustimmen wollen.