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Ingold Maja · Nationalrat · 2017-02-28

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2017-02-28

Wortprotokoll

Zu den Hinterlassenenrenten: Der Ständerat hat seine Haltung aus der ersten Runde bestätigt und die Anpassungen ohne Gegenstimme abgelehnt, obwohl die sozialen Risiken der Witwen aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Situation mit der grossen Erwerbsquote überhaupt nicht mehr dieselben sind. Der Ständerat wollte aber - und das einstimmig - dieses Element, das anerkanntermassen nicht zum Kern der Vorlage gehört, von der jetzigen Vorlage abtrennen, um die Vorlage keinesfalls wegen eines Problemfeldes auf einem Nebenschauplatz zu gefährden. Die Parteien CVP und EVP haben die Positionen noch einmal eingehend geprüft, auch vor dem Hintergrund der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage vor dem Volk, und sind mehrheitlich bei der sicheren Position des Ständerates geblieben, d. h. beim Antrag der Minderheit Schmid-Federer.

Für die Kinderrenten gilt dieselbe Argumentation für unsere Fraktion. Ausschlaggebend ist, kein zusätzliches Risiko für ein Scheitern der Vorlage in Kauf zu nehmen. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die emotionale Betroffenheit doch noch erhebliches Gewicht hat, zumal das Thema nochmals die Frauen betrifft. Sie übernehmen immerhin in dieser Vorlage, wenn das Rentenalter jenem der Männer angeglichen wird, einen Kostenbeitrag von 1,2 Milliarden Franken. Es wäre politisch ungeschickt, nochmals auf Kosten der Frauen eine Sparlösung anzustreben. Diese Baustelle Kinderrenten will unsere Fraktion nicht in der Vorlage haben und stimmt deshalb der Minderheit Schenker Silvia zu.

Eine weitere Anpassung, die in der ersten Runde von der CVP-Fraktion teilweise unterstützt worden ist, betrifft den Export der Waisenrente an Pflegekinder im Ausland. Eine nochmalige Auseinandersetzung mit der Position des Ständerates war für uns zwingend. Für alle Länder, mit denen die Schweiz Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gilt ja das entsprechende Anrecht auch im Ausland, ausser man kündigt den Vertrag vollends. Da die Ersparnis weniger als eine Million Franken beträgt, erledigt sich aus Sicht unserer Fraktion der Vorschlag von selbst. Wir unterstützen hier den Antrag der Minderheit Schenker Silvia.

Dasselbe gilt in Bezug auf die IV-Kinderrenten gemäss Artikel 35 IVG, deren Auszahlung auf Personen beschränkt werden soll, die in der Schweiz leben: Wir lehnen das ab, wie es auch der Ständerat tut, und stimmen dem Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu.

Nun bleiben noch die beiden Bestimmungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz, nämlich Artikel 37 Absatz 3bis und Artikel 38 Absatz 2. Diese richten sich nur an Versicherungsgesellschaften und nicht an Vorsorgeeinrichtungen. Es geht darum, ob für die Überschusszuteilung die gleichen Kriterien gelten sollen wie für die Prämienfestsetzung. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass kein Anlass bestehe, die Privatversicherer anders zu behandeln als die autonomen Pensionskassen. Wir halten also mit der Kommissionsmehrheit an der bisherigen Lösung des Nationalrates fest, dies auch bei der Streichung von Artikel 38 Absatz 2 betreffend missbräuchliche Risikoprämien für Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Es ist zwar eine Missbrauchsbestimmung, mit der insbesondere der Finma ein griffiges Instrument in die Hand gegeben werden soll, um gegen Missbräuche aufgrund zu hoher Risikoprämien einzuschreiten. Für die CVP-Fraktion ist aber nicht einsichtig, weshalb eine solche Deckelungsbestimmung in dieser Altersreform einseitig die Versicherer in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit steuern soll. Diese zwei VAG-Bestimmungen will die CVP-Fraktion also weiterhin gestrichen haben, wie es die Mehrheit der SGK beantragt.

Nun liegen ja noch drei Einzelanträge Bertschy von der GLP vor. Nur ganz kurz: Ich finde es ein bisschen eine Zumutung, am Dienstagmorgen vor der Behandlung dieses grossen Geschäfts noch Anträge einzubringen. Die Anhebung der Plafonierung auf 155 Prozent nur für Personen vorzusehen, die mit Betreuungspflichten betraut sind oder waren, wäre nicht richtig. Man muss mit diesen neuen Varianten nicht noch eine familien- und gesellschaftspolitische Note in dieses Gesetz bringen wollen; das ist einfach nicht nötig. Eine Senkung des Koordinationsabzugs von 40 auf 25 Prozent haben wir ausserdem in der SGK hinlänglich diskutiert und abgelehnt. Ich gehe deshalb nicht weiter auf diese Einzelanträge ein.