Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2017-02-28
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-02-28
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit hat das von ihr beantragte Konzept zum versicherten Lohn überarbeitet. Es ist nun fast deckungsgleich mit dem Konzept des Bundesrates.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Modell der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates das bessere, ausgewogenere und langfristig besser finanzierbare ist. Ja, das bedeutet, dass mehr angespart werden muss und dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge erhöht werden müssen. Tut man das nicht und will man die Rentenhöhe dennoch erhalten, ohne später in Pension zu gehen, funktioniert das nur, indem die heutigen Rentenzahlungen auf Kredit der Jungen erfolgen und so verbucht werden - das ist nicht enkeltauglich.
Das Modell der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates hat auch einen zweiten Vorteil: Es behebt endlich den Systemfehler in der zweiten Säule, den Koordinationsabzug, der dafür verantwortlich ist, dass kleine Einkommen generell und Teilzeitbeschäftigungen im Speziellen bisher gar nicht oder eben unterdurchschnittlich versichert worden sind und dementsprechend kaum Altersleistungen generiert haben. Frauen sind davon überdurchschnittlich betroffen, sie sind im Alter oft finanziell schlechtergestellt und auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Die Ursache liegt eben in der Ausgestaltung des Systems. Das sollten wir korrigieren.
Wir sind aber auch realistisch. Wir sehen, dass das Kompensationsmodell des Nationalrates einen sehr schweren Stand hat. Sollte es keine Mehrheit finden, möchten wir zumindest die für uns ganz bitteren Punkte der Ständeratsversion korrigieren.
Für uns ist erstens ganz schwer verdaulich, dass die langfristige Finanzierung nicht sichergestellt ist. Das Modell des Ständerates funktioniert nur bis 2030. Zweitens ist es schwer verdaulich, dass eine Übergangsgeneration sogar privilegiert wird. Bei ihr wird doppelt kompensiert, sie erhält nicht nur die Ausgleichszahlungen aus dem BVG-Fonds, sondern auch noch eine höhere AHV-Rente. Das ist angesichts der Finanzierungslücken, des dringenden Reformbedarfs - weshalb wir diese Reform überhaupt durchführen - nicht angebracht. Drittens werden hier Rückschritte bezüglich Gleichstellung gemacht, es wird ein konservatives Ernährermodell bevorzugt. Ich habe deshalb drei Einzelanträge eingereicht.
Der erste Antrag behebt die Förderung eines konservativen Ehegattenmodells über den Koordinationsabzug. Dieser bewirkt heute, dass kleine Einkommen generell und Teilzeitarbeit unterdurchschnittlich oder gar nicht versichert sind, und zum andern privilegiert er indirekt das Ernährermodell. Ein zu 100 Prozent Erwerbstätiger und eine nichterwerbstätige Person haben einen viel besseren Versicherungsschutz als dann, wenn sich die beiden die Erwerbstätigkeit aufteilen. Bundesrat und Nationalrat wollen auch deshalb den Koordinationsabzug streichen, auf 0 Prozent. Der Ständerat sieht nun immerhin einen linearen Koordinationsabzug von 40 Prozent vor. Er durchbricht das Konzept aber gleich wieder, indem er sowohl eine Mindestgrenze wie auch eine Höchstgrenze für den Koordinationsabzug vorsieht. Was daraus resultiert, sind Schwelleneffekte und ein Gebastel. Ich habe das in der Begründung des Antrages aufgelistet. Bitte lesen Sie das nach: Kleine Löhne, so begründe ich es, werden so zwar besser versichert als heute, aber anteilsmässig eben immer noch schlechter als hohe Löhne. Bei hohen Löhnen - und das kann auch nicht gewollt sein - steigt der versicherte Lohnanteil sogar noch an, und zwar innerhalb des Obligatoriums auf 74 Prozent.
Diese Bewertung von Lebensmodellen, diese unterdurchschnittliche Versicherung von tiefen Einkommen gilt es ein für alle Mal und gleich richtig zu korrigieren, indem der Koordinationsabzug für alle innerhalb des Obligatoriums durchgehend demselben Prozentsatz entspricht. Wir schlagen 25 Prozent vor. Das entspricht einem versicherten Lohn, der heute bei der Obergrenze des Obligatoriums liegt. Der Prozentsatz ist geringer als der des Ständeratsmodells, es ist also ein Kompromiss. Es ist auch kein neuer Antrag: Die Kommission hat diesen Antrag schon behandelt.
Der zweite Antrag betrifft die Gleichstellungspolitik: Wir wollen gleichstellungspolitische Rückschritte hinter die 10. [PAGE 50] AHV-Revision verhindern. Es geht um die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent. Wir sagen: Dieser soll, wenn schon, nicht an den Zivilstand, sondern an den Anspruch auf Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften geknüpft werden. Hebt man im Sinne der Minderheit Humbel und des Ständerates diese Plafonierung für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent an, profitieren von der Differenz alle Ehepaare, und zwar unabhängig davon, ob sie Erziehungs- oder Betreuungsarbeit geleistet haben. Alleinstehende Frauen und Männer, auch solche, die selber Erziehungsarbeit geleistet haben, müssten folglich Solidaritätsleistungen zugunsten von Verheirateten erbringen, die vielleicht gar keine Betreuungsaufgaben geleistet haben.
Dies verstösst gegen einen ganz zentralen Grundsatz der 10. AHV-Revision. Man hat in den Neunzigerjahren einen Systemwechsel beschlossen, weg vom Zivilstand hin zur Leistungsabgeltung, und das unter der Federführung von FDP, SP, der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und Frauenorganisationen. Man musste sich das gegen das konservative Familienmodell des Bundesrates erkämpfen. Ich habe das ausführlich begründet, bitte lesen Sie das nach: Es wäre ein gleichstellungspolitischer Rückschritt hinter die 10. AHV-Revision. Das Anliegen meines Einzelantrages kann unabhängig davon, ob Sie das Kompensationsmodell des Ständerates oder des Nationalrates bevorzugen oder ob Sie mit der Erhöhung der Plafonierung einverstanden sind, mit den Grundsätzen der 10. AHV-Revision in Übereinstimmung gebracht werden. Die Plafonierung ist nämlich nicht an den Zivilstand, sondern an den Anspruch auf eine Erziehungs- oder Betreuungsgutschrift geknüpft; das ist der zweite Antrag.
Der dritte Einzelantrag verlangt, dass wir im Konzept des Ständerates anstelle einer Erhöhung, die mit der Giesskanne verteilt würde, eine gezielte Erhöhung der Mindestrente vorsehen. 70 Franken für alle - das ist keine Rentensicherung, sondern ein teilweiser Rentenausbau und erst noch kein zielgerichteter, weil auch sehr privilegierte Einkommensschichten davon profitieren würden. Angesichts des dringenden Reformbedarfs bei der AHV erachten wir das als nicht zielführend. Von der Erhöhung der Mindestrente profitieren unmittelbar und besonders stark jene Personen mit niedrigen Löhnen, also vor allem die Frauen.
Wenn Sie also am Konzept des Ständerates festhalten, dann sollten Sie bitte unsere Vorschläge zumindest in Betracht ziehen. Sie kommen zwar etwas kurzfristig, sind aber seriös, Frau Humbel. Die Kommission hat bereits darüber debattiert. Zwei der Anträge sind überhaupt nicht neu, und der dritte Antrag bewegt sich innerhalb der beiden Konzepte. Ich gehe deshalb schon davon aus, dass, wenn wir eine Vorlage seit über drei Jahren beraten, die Kommissionsmitglieder in der Lage sein sollten, Kompromissanträge zu erkennen, die zwischen den beiden Konzepten liegen.