de Courten Thomas · Nationalrat · 2017-02-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-02-28
Wortprotokoll
Ich habe es heute Morgen schon einmal gesagt: Die SVP will eine Altersreform, die auf Schweizerdeutsch gesagt "verhebt", die ihren Namen auch tatsächlich verdient und die Wirkung zeigt. Das gilt nun insbesondere auch für diesen Block 3, bei dem es um die Ausgleichsmassnahmen in der AHV und im BVG geht. Wir haben die zwei Modelle vor uns: Wir haben dasjenige des Ständerates und dasjenige der Mehrheit Ihrer Nationalratskommission. Da möchte ich einfach noch ein paar Fakten in Erinnerung rufen, die nicht bestritten sind.
Der erste Fakt ist, dass die Kosten der Revision sich im Nationalratsmodell auf rund 2,5 Milliarden Franken belaufen, gegenüber Kosten von 3,2 Milliarden beim Ständeratsmodell. Es geht also um eine Differenz in den Kosten dieser Sanierung von jährlich 700 Millionen Franken, die von Arbeitgebern, aber auch von Arbeitnehmern gleichermassen getragen werden sollen. Wenn die Arbeitnehmerseite weniger tragen muss, ist das ebenso gut, wie wenn die Arbeitgeberseite weniger tragen muss.
Der zweite Fakt ist: Gleichzeitig ist die Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes, die ja ein Kernstück der Vorlage ist, im Nationalratsmodell nachweislich besser als im Ständeratsmodell. Das ist auch entscheidend für die Volksabstimmung. Bisher war immer die Rede vom Rentenklau. Wir haben ein Modell erarbeitet, in dem dieses Argument nicht mehr vorgebracht wird, nicht einmal mehr in der heutigen Debatte, weil der maximal mögliche Rentenverlust in unserem Modell noch 557 Franken beträgt. Auch das ist im Ständeratsmodell mit 827 Franken schlechter.
Ich erinnere daran, dass wir ursprünglich das Ziel hatten, das Rentenniveau zu halten. Jetzt haben wir eine Vorlage, in der wir für viele Tiefverdiener und Teilzeitarbeiter und Frauen die Renten verbessern! Wir haben ein Modell, das besser ist, das sozialer ist, das moderner ist, und das haben wir durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs erreicht. Teilzeitbeschäftigte, insbesondere Frauen, können künftig mit einer höheren Rente rechnen. Mit der neuen Staffelung der Altersgutschriften werden Teilzeiterwerbstätige und Erwerbstätige mit tiefen Löhnen bessergestellt. Die heute oft als zu hoch erachteten Lohnzuschläge für ältere Arbeitnehmer werden reduziert und damit die Chancen dieser Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Gleichzeitig beheben wir auch die Problematik der Mehrfach-Teilzeitbeschäftigten. Auch das Abrechnungsverfahren wird vereinfacht, und das bei monatlichen Zusatzbelastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nach den Berechnungen, die wir getätigt haben, moderat und verkraftbar sind, und zwar in allen Branchen. Es wurde in den vorhergehenden Diskussionen hartnäckig ignoriert, dass auch mit dem Ständeratsmodell die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erhöht werden. Das gilt es eben auch zu beachten.
Dem Nationalratsmodell steht das Giesskannenmodell des Ständerates gegenüber - ich nenne es weiterhin so -, das nur den Neurentnern zugutekommt; es kommt ausschliesslich Neurentnern zugute. Dieser Ausbau verursacht Zusatzkosten von 1,4 Milliarden Franken, und damit wird die Sanierungsmassnahme, die wir mit der Anpassung des Rentenalters für die Frauen haben, bereits wieder aufgefressen. Die Einsparung beträgt dort nur 1,2 Milliarden Franken, und das zentrale Revisionsziel wird zunichte gemacht. Das strukturelle Defizit der AHV wird verschärft statt korrigiert, und das zu einem Preis einer AHV-Zweiklassengesellschaft, in der Neurentner scheinbar profitieren, während die bisherigen Rentner mit zusätzlichen Mehrwertsteuerbelastungen auch noch einen Kaufkraftverlust hinnehmen müssen und damit leer ausgehen beziehungsweise auch zu den Verlierern gehören.
Es ist in meiner Beurteilung eine Illusion zu glauben, dass die Reform mit dem Ständeratszückerchen vor dem Volk einfacher durchzubringen ist. Genau das Gegenteil wird der Fall sein: Mit einer Differenz von rund 2 Milliarden Franken in den Gesamtkosten, gerechnet inklusive Mehrwertsteuer, wird auch klar, dass damit im Ständeratsmodell Zusatzlasten bestehen, die durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Steuerzahler zu tragen sind. Wenn gleichzeitig heute bereits erkannt, bekannt und unbestritten ist, dass die aktuelle Reform ungenügend ist, die AHV nicht über das Jahr 2030 gesichert werden kann und weitere Reformschritte unumgänglich sein werden, ist der Widerstand in der Stimmbevölkerung wie auch in der KMU-Wirtschaft ebenso sicher wie das Amen in der Kirche. Damit wird das Giesskannenmodell des Ständerates zur Hypothek statt zum Mehrheitsbeschaffer.
Deshalb bitte ich Sie, dem besseren, dem nationalrätlichen Modell zuzustimmen.