Markwalder Christa · Nationalrat · 2017-03-01
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-01
Wortprotokoll
Diese Vorlagen haben eine längere Geschichte hinter sich, wie die beiden Kommissionsberichterstatter vorab detailliert ausgeführt haben. Das inhaltliche Anliegen, nämlich dass bei Prozessen vor dem Bundesstrafgericht wie in den Kantonen das Prinzip der doppelten Instanz gilt, war auch in der FDP-Liberalen Fraktion nie im Grundsatz bestritten.
Als FDP-Liberale Fraktion stehen wir für Rechtsstaatlichkeit ein. Dazu gehören einerseits eine unabhängige Gerichtsbarkeit sowie andererseits die Möglichkeit eines Instanzenzugs im Sinne des Rechtsschutzes unserer Bürgerinnen und Bürger. Hingegen teilten wir zusammen mit der Mehrheit der vorberatenden Kommission die Bedenken, dass die Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen weniger zielführend ist als die Schaffung einer eigenständigen Berufungskammer am Bundesstrafgericht.
Aus diesem Grund haben wir damals die Rückweisung an den Bundesrat unterstützt und begrüssen jetzt diese Vorlage, die eine Berufungsinstanz in Strafsachen vorsieht. Ebenfalls begrüssen wir die Schaffung von Vizepräsidien in allen Kammern. Diese Lösung wurde seinerzeit auch von den Gerichten favorisiert. Wichtig ist für uns die institutionelle Unabhängigkeit der Berufungskammer, der mit der vorgeschlagenen Besetzung durch hauptsächlich nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie mit der Dreierbesetzung des Spruchkörpers Rechnung getragen wird. Aus diesen Gründen befürworten wir die Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht. Sie ist aus liberaler Sicht eines modernen Rechtsstaates würdig.
Ich bitte Sie, auf die beiden Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.