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Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat diesem Einsatz am 11. März dieses Jahres mit 133 zu 0 Stimmen zugestimmt. Ein ähnlicher Einsatz zum Schutz bedrohter Einrichtungen wurde vom Parlament schon zweimal [PAGE 159] nachträglich genehmigt, der erste während der Aprilsession 1999 und der zweite während der Herbstsession 1999, und zwar war das eine Verlängerung. Diese war nötig, weil damals Schutzmassnahmen wegen der Bedrohung durch die PKK ergriffen wurden. Da waren wir in der gleichen Situation wie heute. Das Dispositiv von damals wurde im April 2000 aufgelöst.

Worum geht es heute? Am 7. Dezember 2001 hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 67 des Militärgesetzes einen Assistenzdienst zum Schutz ausländischer Vertretungen beschlossen. Dies geschah im Nachgang zu den Ereignissen vom 11. September aufgrund der Gesuche der Kantone Bern und Genf. Es geht nun darum, die Sicherheit von besonders gefährdeten Objekten in Bern und Genf zu garantieren. Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung jeweils in der nächsten Session, in diesem Fall in der Frühjahrssession, genehmigt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Einsatz längstens bis zum Juni 2003 dauert. Es geht darum, deutlich zu machen, dass ein subsidiärer Einsatz der Armee keine Daueraufgabe ist und auch in Zukunft nicht sein soll.

Am 17. Dezember 2001 sind in Bern bis zu 200 Armeeangehörige eingesetzt worden. Um eine lage- und zeitgerechte Anpassung des Dispositivs zu ermöglichen, hat der Bundesrat den Generalstabschef ermächtigt, maximal bis zu 500 Armeeangehörige einzusetzen. Dies tat er gestützt auf die Schätzungen und Begehren der beiden Kantone und die Beurteilung des EJPD. Bis jetzt ist diese Erweiterung nicht notwendig gewesen. Seit dem 1. Januar 2002 werden nun auch WK-Verbände eingesetzt. Da diese aber regelmässig abgelöst werden müssen, ist ein alternierender Einsatz von WK-Truppen und Durchdienern vorgesehen. Gemäss Ziffer 3 der Botschaft fallen für den Einsatz voraussichtlich keine zusätzlichen Kosten an, da der Dienst durch die in den Kurstableaus ohnehin vorgesehenen Truppen oder Durchdiener erfüllt wird.

In unserer Kommission stellten sich vor allem die Fragen: Wie sehen solche Einsätze zur Bewachung von Botschaften in Zukunft aus, und ist die Armee in Zukunft wirklich das richtige Mittel für solche Einsätze?

Nach Meinung der Kommission ist die Aufgabe der Botschaftsbewachung kein adäquater Einsatz für Soldaten. Sie müsste mit anderen Mitteln vorgenommen werden. Herr Bundesrat Schmid stellte denn auch in Aussicht, dass die Organisation verbessert werden soll, damit der Einsatz der Truppen, der Armee, effektiv subsidiär bleibt.

Unsere Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.