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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2017-03-02

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-02

Wortprotokoll

Das Ziel der Revision ist letztlich, die Sicherheit auf unseren Gewässern zu verbessern, und das liegt in unser aller Interesse. Dazu sollen die Fahrfähigkeit der Fahrzeuge und die der Schiffsführerinnen und Schiffsführer sichergestellt und soll die gesetzliche Grundlage für eine zentrale Datenbank geschaffen werden.

Die SP-Fraktion unterstützt das Eintreten und bittet Sie, in der Detailberatung die Minderheitsanträge zu unterstützen.

Im Gegensatz zum Strassenverkehr, wo seriengeprüfte Fahrzeuge zugelassen werden, geht es bei Schiffen vor allem um Sonderanfertigungen. Ein Übergang zur risikoorientierten Prüfung ist deshalb nachvollziehbar. Der Halter oder die Halterin muss für die Zulassung den Sicherheitsnachweis selber erbringen. Damit werden die Aufgaben der Aufsichtsbehörde und der Betreiber getrennt, und die Verwaltungstätigkeit wird effizienter.

Für die Prüfung der Fahrfähigkeit erhalten wir eine gesetzliche Grundlage. Dabei werden im Prinzip die Verfahren dem Strassenverkehr angeglichen. So wird die beweissichere Alkoholprobe ermöglicht. Das spart Ressourcen bei der Polizei und auch Kosten und Zeit für die Betroffenen, da im Verdachtsfall keine Blutprobe genommen werden muss. [PAGE 136] Ausserdem wird eine gesetzliche Grundlage für die Abklärung der Fahreignung und der Fahrkompetenz analog der Regelung im Strassenverkehr geschaffen, also bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, bei groben Verkehrsregelverletzungen und dann regelmässig ab dem 75. Altersjahr. Die Heraufsetzung der Alterslimite unterstützen wir zwar nicht, aber es ist sinnvoll, wenn sie im Hinblick auf eine allfällige Anpassung im Strassenverkehrsgesetz mit dieser übereinstimmt.

Sie erinnern sich alle an den tragischen Unfall auf dem Bielersee vor wenigen Jahren: Ein Motorboot raste ungebremst auf ein Gummiboot zu, in der Folge wurde eine Frau von der Schiffsschraube erfasst und getötet. Verurteilt wurde ein 77-jähriger Bootsführer. Könnten solche und ähnliche Unfälle verhindert werden, falls das Alter oder der Alkohol die Ursache ist? Wohl eher. Gestern ist die Statistik zu den Ausweisentzügen 2016 veröffentlicht worden. Erschreckend ist die steigende Anzahl der Entzüge bei den Senioren.

Ein Hilfsmittel, um fahruntaugliche Personen und Geräte aus dem Verkehr zu ziehen, wäre für die kantonalen Vollzugsbehörden ein zentrales Register, auf das alle Kantone zugreifen könnten. Viele Gewässer erstrecken sich über mehrere Kantone, und viele Halter sind auf verschiedenen Gewässern unterwegs. Darum haben wir den Minderheitsantrag eingereicht, den ich hier gleich begründe. Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, ein zentrales Register für Schiffsführerinnen und -führer sowie für Schiffe zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat mit einer Kann-Formulierung dem Wunsch der Kantone entsprochen. "Kann" heisst, ein zentrales Register wird erst dann geschaffen, wenn die Kantone dies wollen und die Finanzierung durch sie selber auch akzeptieren. In der Botschaft steht auf Seite 6441: "Die Kantone führen an, dass die aktuelle Praxis mit der dezentralen und mehrfachen Erfassung von Daten über Schiffe sowie über Schiffsführerinnen und Schiffsführer in verschiedenen kantonalen IT-Systemen nicht mehr zeitgemäss sei. Sie erschwere den fehlerfreien und vollständigen Austausch der Daten zwischen den Schifffahrtsämtern, den polizeilichen Kontrollorganen, dem BAV und der Eidgenössischen Zollverwaltung erheblich ... Aus Sicht der Kantone bietet sich als adäquateste Lösung die künftige Integration der schifffahrtsspezifischen Daten ... in das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) an. IVZ wird derzeit vom Astra entwickelt."

Der Bundesrat hat also dem Wunsch der Kantone entsprochen. Ein zentrales Register unterstützt die Vollzugsorgane und hilft so durchaus, die Sicherheit auf den Gewässern zu verbessern. Das liegt in unser aller Interesse, unabhängig davon, in welchen Gewässern und in welchem Kanton Schiffe unterwegs sind. Derzeit können Wiederholungsfälle, Ausweisentzüge und Weiteres nur festgestellt werden, wenn der Halter im gleichen Kanton wohnt. Mit der Integration ins IVZ des Astra bietet sich eine einfache Lösung an, wenn die Kantone ein zentrales Register wollen und es auch finanzieren. Wir schaffen hier einzig die gesetzliche Grundlage. Es gibt keinen Grund, diese Option zu verhindern. Sie sehen, es gibt durchaus Handlungsbedarf.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung die Minderheitsanträge zu unterstützen.