Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-02
Wortprotokoll
Sie haben zwei Minderheitsanträge zur Frage, wie hoch das Gesamtreduktionsziel sein soll, vorliegen. Der Bundesrat lehnt beide Minderheitsanträge ab, sowohl eine Erhöhung auf 60 Prozent Reduktion als auch eine Senkung auf 40 Prozent Reduktion.
Weshalb ist der Bundesrat auf dieses Reduktionsziel von 50 Prozent gegenüber 1990 gekommen? Massgeblich für uns war der IPCC-Report, waren die Empfehlungen der Wissenschaft, denn diese liegen dem ganzen Abkommen zugrunde. Wir kennen die Erderwärmung, wie sie stattfindet. Wenn man zum Ziel haben will, dass diese deutlich unter 2 Grad Celsius bleibt, dann braucht es entsprechende Reduktionsziele und Massnahmen. Deshalb hat sich der Bundesrat hier an diesem langfristigen 2-Grad-Ziel orientiert. Dem entspricht ja bereits Artikel 1 des geltenden CO2-Gesetzes. Also haben wir das, was das Parlament schon lange beschlossen hat, hier fortgesetzt.
Wir haben bei dieser Reduktion von 50 Prozent aber auch geschaut - deshalb habe ich das vorhin schon betont -, dass wir sie nicht nur in der Schweiz umsetzen müssen. Es ist ganz zentral für uns, dass wir diese Möglichkeit haben und uns auch die Reduktion im Ausland angerechnet wird. Denn jede Reduktionsmassnahme in der Schweiz ist teuer, in der Regel wesentlich teurer als ähnliche Massnahmen, die wir im Ausland umsetzen können. Es gibt ganz wenige Staaten, die ebenfalls einen solchen Mechanismus beantragen. Die meisten haben ihr Reduktionsziel deponiert und setzen es rein nur im Binnenmarkt um.
Das ist das erste Problem, das ich beim Antrag der Minderheit I (Schilliger) sehe. Dort steht jetzt ein Reduktionsziel von 40 Prozent, aber Herr Schilliger hat auch heute nicht ausgeführt, wie viel dann davon im Inland zu machen ist. Ist seine Vorstellung, alles im Inland zu reduzieren? Dann ist das Ziel gegenüber jenem des Bundesrates wesentlich ambitiöser. Wenn es so ist wie beim Bundesrat, dass 20 Prozent im Ausland reduziert werden, dann wären wir ja bei 20 Prozent Reduktion im Inland. Das ist aber das aktuelle Ziel bis 2020. Dann würde von 2020 bis 2030 nichts mehr passieren. Dazu haben Sie sich, Herr Schilliger, nicht geäussert, vielleicht absichtlich nicht, aber das ist genau das Problem am Antrag Ihrer Minderheit.
Es ist ein zweites Problem damit verbunden: Sie haben im Antrag ein Gesamtziel formuliert. Der Bundesrat hat aber nicht nur ein Gesamtreduktionsziel, sondern auch noch ein Durchschnittsziel deklariert. Das ist ganz wichtig. Sie können nicht jedes Jahr dann auf diesen Kurs von minus 50 Prozent oder wie viel auch immer pochen. Vielmehr ist es so, dass das Durchschnittsziel von minus 35 Prozent dann zeigt, dass man eben abweichen kann, dass nicht alle Massnahmen sofort greifen. Aber am Ende, also 2030, wird dann abgerechnet. Insofern müsste Ihr Minderheitsantrag auch noch ergänzt werden. Ohne Ergänzung müssten wir jedes Jahr eigentlich das Erreichte auf das Gesamtreduktionsziel umlegen können und auf Kurs sein.
Es gibt ein weiteres Problem. Das verstehe ich jetzt wirklich von der FDP nicht, es wurde zu Recht schon mehrfach gesagt. Wir machen ja nicht irgendetwas aus dem Blauen heraus. Wir haben eine Vernehmlassung gemacht. Es sind vielleicht drei Monate seither vergangen. Es ist so, dass zwei [PAGE 158] Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer sich für das Gesamtreduktionsziel von minus 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 ausgesprochen haben, darunter sind die grossen Wirtschaftsverbände wie Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Swissmem, darunter sind auch Parteien wie die CVP, GLP, FDP und die BDP. SP und Grüne, es wurde gesagt, sind sogar weiter gegangen. Ich habe schon Mühe mit so grundsätzlichen Positionsänderungen in wenigen Wochen. Gemeinsam mit dem Abkommen haben wir ja das CO2-Gesetz auf die Reise geschickt. Es war also vollkommen transparent von Anfang an.
Viele in der Vernehmlassung sagten - ich habe es gesagt, ich finde das vollkommen legitim -, dass man dann nachher beim CO2-Gesetz sich darüber unterhalten müsse, wie viel im Inland zu prästieren sei. Da hat der Bundesrat minus 30 Prozent vorgeschlagen. Das ist dann wieder nicht wahnsinnig ambitiös, aber korrekt machbar. Aber auch da sind Anstrengungen nötig, das negieren wir nicht. Da findet die Debatte statt. Es gibt die Wirtschaftsverbände, die gar kein fixes Ziel möchten. Auch darüber kann man sich unterhalten. Das ist dann vielleicht ein bisschen schwieriger im Monitoring, in der Überwachung, ob wir auf Kurs sind oder nicht. Aber das wird die berechtigte grosse Debatte sein.
Ich erinnere nochmals daran: Es gibt ja nicht nur Zertifikate. Im Ausland kann man Massnahmen treffen. Wenn Schweizer Firmen investieren und das zu CO2-Reduktionen führt, dann gibt es Mechanismen, die auch uns erlauben, das anzurechnen. Wir haben bei der Klimafinanzierung eine Methodik entwickelt. Das sind auch noch alles Punkte, die jetzt ausgehandelt werden: Was ist dann alles anrechenbar? Die Schweiz ist weltweit Nummer eins bei der Mikrofinanzierung. Genf ist der Platz bei der Mikrofinanzierung. Viel von diesem Geld fliesst genau in solche Projekte hinein. Das gibt auch uns sehr viele Chancen. Ich kann deshalb gut leben mit 30 und 20 Prozent. Aber das bestimmen Sie dann im nationalen Recht. Da sind Sie komplett frei. Aber je mehr Reduktion im Ausland erfolgt, desto mehr investiert man dann natürlich auch im Ausland. Bei der aktuellen CO2-Gesetzgebung wollte das Parlament genau das Umgekehrte, den weitaus grössten Teil im Inland, weil es sich davon eben auch Investitionen für das Gewerbe erhoffte. Darum geht es heute nicht, heute geht es wirklich um dieses Gesamtreduktionsziel.
Für den Bundesrat ist auch wichtig, dass Sie dabei bleiben, weil uns das die bestmögliche Flexibilität gibt. Es haben jetzt, das wurde auch gesagt, 133 Staaten das Abkommen ratifiziert. Mit der Ratifikation wird in aller Regel eben auch das Reduktionsziel des Staates der Uno bekanntgegeben. Dabei hat noch kein Staat das Ziel reduziert. Es wäre schon ziemlich peinlich, wenn die Schweiz das machen würde. Die EU, auch das wurde zu Recht gesagt, ist bei minus 40 Prozent. Aber eben, das ist ein reines Inlandziel. Die EU-Staaten müssen sich wesentlich mehr anstrengen als wir, weil sie effektiv die ganzen Reduktionen nur innerhalb der Europäischen Union umsetzen können.
Herr Nationalrat Wasserfallen, Sie haben die Chinesen ein bisschen angegriffen. Auch hier: Die Nationally Determined Contribution, das nationale Ziel der Chinesen, bedeutet, dass sie 60 bis 65 Prozent der CO2-Intensität reduzieren wollen. Sie beginnen einfach auf der Basis 2005 und nicht auf der Basis 1990. Aber das ist ein sehr ambitiöses Ziel. Sie haben sich auch bereits das Ziel gesetzt, dass bis 2030 der Anteil nichtfossiler Energie am Energiemix 20 Prozent beträgt. Auch die Schweiz ist da mit der neuen Energiestrategie noch in der Lernkurve.
Auch bezüglich der USA bin ich mit Ihnen einverstanden. Wir haben noch nie gesagt, sie seien ein Vorbild. Aber die USA sind natürlich ein erdöl- und gasproduzierendes Land, entsprechend nutzen sie ihre einheimischen Ressourcen. Sie wissen, das ist ein sehr grosses Land. Gerade im Verkehr haben sie mit entsprechend längeren Distanzen eine ganz andere Ausgangslage als die Schweiz. Immerhin sind es aber bis 2025 auch bei ihnen 26 bis 28 Prozent gegenüber 2005. Auch das ist umgerechnet ambitiöser als das Gesamtreduktionsziel der Schweiz.
Zum Schluss nochmals: Was ist entscheidend? Die Erderwärmung - und hier müssen wir das Ziel erreichen. Die Massnahmen vor Paris, mit dieser Ausgangslage, hätten zu einer Erderwärmung von etwa 3,6 Grad Celsius geführt. Mit den jetzt angekündigten Reduktionszielen gemäss dem Übereinkommen von Paris sind wir bei 2,7 Grad Celsius. Wir sind mit diesen Massnahmen nach wie vor wirklich deutlich entfernt von 2 Grad Celsius. Wenn die Bevölkerung, die Mobilität, die Wirtschaft wachsen, heisst das, dass man in der Phase nach 2030 wirklich noch einiges tun muss. In diesem Licht scheint uns deshalb die Schweizer Positionierung richtig zu sein. Was dann später im CO2-Gesetz passiert, das ist dann massgebend, das ist das Fleisch am Knochen.
Nochmals, auch an die Adresse von Herrn Wasserfallen - Entschuldigung, dass ich Sie hier anspreche, aber auch hier eine Klärung: Der Bundesrat hat immer gesagt, auch beim Kels, dass das zwar in der Verfassung drin ist, aber wir haben auch immer gesagt, in der Botschaft, schwarz auf weiss, dass eine Treibstoffabgabe vorläufig nicht infrage kommt.
Insofern bitte ich Sie, sich auch das in Erinnerung zu rufen und deshalb dem Bundesrat zu folgen.