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Gross Jost · Nationalrat · 2000-03-13

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-13

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion bittet Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit Maury Pasquier und ersucht Sie, den Antrag der Minderheit Randegger abzulehnen.

Zur Minderheit Maury Pasquier: Wir sind der Auffassung, dass diese Fassung eine wesentlich klarere Regelung der Verantwortung bzw. der Zuständigkeit enthält, indem klargestellt ist, dass die Ethikkommissionen im Namen der zuständigen Aufsichtsbehörden handeln: Das sind in der Regel die kantonalen Gesundheitsdirektionen. Damit ist auch klar, dass der Kanton über die Aufsichtsbehörde direkt in der Haftung steht, wenn eine Ethikkommission ihrer Verantwortung, ihren Pflichten nicht gerecht wird. Der zweite Vorteil dieser präziseren Fassung ist die Unabhängigkeit. Wir haben immer noch viele Ethikkommissionen, wo Aufgabenteilung und Unabhängigkeit von behandelnden, in die Untersuchung solcher klinischen Studien involvierten Ärzten und Ethikkommissionen nicht sichergestellt ist. Hier müssen einfach präzise Regeln bestehen. Die Ethikkommissionen können nur funktionieren, wenn deren Unabhängigkeit - vor allem von den behandelnden Ärzten und vom Spitalträger - eindeutig sichergestellt ist.

Schliesslich ist auch die Fachkunde der in solchen ethischen Kommissionen vertretenen Personen ein ganz wichtiges Kriterium.

Warum lehnen wir den Antrag der Minderheit Randegger ab? Er will einfach den Vollzug in Bezug auf diese ethischen Kommissionen an die Kantone delegieren. Er hat gesagt, damit könne man auch dort Lösungen finden, wo sich beispielsweise klinische Studien auf mehrere Kantone konzentrierten. Aber es ist doch falsch, hier einfach die Vollzugskompetenz generell an die Kantone abzutreten. Es ist besser und auch wichtig, dass hier der Bund seine Verantwortung wahrnimmt. Es könnte sein, dass bei gewissen medizinischen Verfahren und Untersuchungen sogar ein nationaler oder ein internationaler Standard gesucht werden müsste. Deshalb darf der Bund nicht generell diese Vollzugskompetenz an die Kantone abtreten. Nur so sind Bund und Kantone gleichermassen in der Verantwortung.

Der Antrag der Mehrheit, der der bundesrätlichen Auffassung entspricht, sagt ja ganz klar: Wenn nicht an die Kantone delegiert wird, ist der Bund zuständig und in der Verantwortung. Das entspricht auch der eidgenössischen Konzeption des Heilmittelgesetzes.