Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Zusätzliche Ausbildungsdienste, die aus Gründen einer Neuorganisation oder wegen der Einführung neuen Materials angeordnet werden, sollen künftig immer angerechnet werden. Eine Ausnahme besteht nur bei freiwilligen Ausbildungsdiensten, deren Anrechnung im Einzelfall festgelegt wird. Eine dem Grundsatz entsprechende Regelung besteht für den Einsatz im Friedensförderungsdienst. Im Assistenzdienst kann vom dargelegten Grundsatz abgewichen werden. Wenn ein grösseres Truppenaufgebot erfolgt oder ein Einsatz lange dauert, kann der Bundesrat anordnen, dass diese Dienstleistung nicht oder nicht voll angerechnet wird.