Germann Hannes · Ständerat · 2017-03-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-08
Wortprotokoll
Ich wundere mich jetzt etwas über die Haltung der Kommission. Natürlich ist es nicht ganz einfach, hier zu entscheiden. Aber die Vorgabe ist ja klar: Bei der SRG soll auch nach 2018 keine Online-Werbung erlaubt sein. Gerade mit diesem Verbot der Online-Werbung sind in der Vergangenheit umgekehrt, Herr Graber, natürlich auch die Gebühren gerechtfertigt worden. Da teile ich Ihre Einschätzung. Ob es nun richtig ist oder nicht, ist die eine Frage. Hier sorgen Sie aber natürlich schon für ungleich lange Spiesse der Anbieter, und Sie müssen daran denken, dass es in der Schweiz auch noch Privatwirtschaft gibt, auch im Medienbereich. Dort hätten einige dann wirklich kürzere Spiesse, wenn man der SRG diese Werbung auch noch freigeben würde, wie Sie es ausgeführt haben, Herr Graber.
In diesem Sinne begrüsse ich eigentlich die Haltung des Bundesrates, der ja die Annahme der Motion empfiehlt. Wenn die Frau Bundesrätin daran festhält, werde ich diesem Antrag auch zustimmen. Ich bitte Sie, das auch zu tun. Das Resultat in der Kommission war 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das heisst, es besteht fast eine Pattsituation. Immerhin handelt es sich hier um eine Motion der Schwesterkommission, der KVF-NR. Es ist also nicht ein Einzelvorstoss, der da mal zufällig durchgeschlüpft ist.
Ich bitte Sie schon zu bedenken, was Sie hier tun: Das muss ja Konsequenzen haben. Wenn dieses Verbot fällt, dann müssen eben auch die Gebühren runtergehen. Herr Graber, Sie haben zu Recht gesagt, die SRG-Gebühren seien, wie es bei der Abstimmung zur Revision des RTVG versprochen worden ist, gesunken - ja, natürlich, weil die Basis der Zahlenden verbreitert worden ist. Man zahlt jetzt auch noch in allen Geschäften Gebühren. Das ist ein anderes System, das hat das Volk so angenommen, das ist nicht zu hinterfragen. Aber ich wäre eigentlich froh, wenn Sie Ausführungen dazu machen könnten, Frau Bundesrätin, was da ab 2019 mit der vorgesehenen Konzessionsänderung beabsichtigt ist. Die SRG muss doch auch wissen, ob ihr ab 2019 Online-Werbung erlaubt ist oder weiterhin nicht. Ich meine, das wäre hier zu klären. Das wäre auch ein verantwortungsvolles Verhalten des Ständerates. Wir würden dann sagen, dass wir das auch so sehen, oder wir würden sagen, dass wir es nicht so sehen. Sie sind ja frei, wie Sie hier drin entscheiden. In diesem Sinne hätte ich es gar nicht so schlecht gefunden, Herr Graber, wenn dieser Entscheid hätte gefällt werden können.
Ich glaube nicht, dass deswegen eine Gesetzesvorlage kommen muss, damit wird aber Klarheit geschaffen. Ob nun die Motion der richtige Weg ist oder nicht, darüber kann man sich mit Fug und Recht streiten.
Ich bin gespannt auf die Antwort des Bundesrates und werde mir je nachdem vorbehalten, diese Motion der KVF-NR respektive des Nationalrates anzunehmen.