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preparatory:AB 2124

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-13

Wortprotokoll

Auch die Mehrheit möchte bei diesen klinischen Versuchen eine verstärkte Transparenz und eine bessere Kontrolle. Vom Prinzip her besteht also keine Differenz. Die Frage ist nur, ob der Bundesrat jetzt verpflichtet werden soll, oder ob es ihm anheim gestellt wird, wie, wann und in welcher Art diese Vorschriften erlassen werden.

Dass wir diese Verpflichtung nicht wollen, hat seinen Grund. Welchen? So, wie es hier vorgeschlagen wird - dass man also die gemeldeten und die bewilligten klinischen Versuche an die Öffentlichkeit trägt -, wird es zurzeit in keinem Land gehandhabt, auch wenn einzuräumen ist, dass diese Forderung in verschiedenen bedeutenden medizinischen Zeitschriften erhoben wird.

Wenn nun aber die Schweiz im Alleingang eine Publikationspflicht einführen würde, wäre einerseits der Informationsgehalt - weil eben dieser Alleingang stattfindet - auf die schweizerische Situation begrenzt. Auf der andern Seite könnten dann natürlich die Pharmafirmen, die diese klinische Forschung durchführen oder in Auftrag geben, veranlasst sein, diese Aufträge im Ausland durchzuführen. Deshalb ist es wesentlich, dass der Bundesrat solche Vorschriften in Abstimmung mit dem internationalen Umfeld - und der Rechtslage insbesondere in der EU - erlassen kann, und nicht im Alleingang einseitig und vorschnell die generelle Veröffentlichung dieser klinischen Versuche anordnet.

Wir bitten Sie also hier, für die flexiblere Lösung zu optieren und den Bundesrat nicht bereits jetzt zwingend zu verpflichten, die Veröffentlichung dieser klinischen Versuche vorzunehmen.

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