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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2017-03-09

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Unser ehemaliger Nationalratskollege Schläfli hat sich in der von mir übernommenen Motion besorgt darüber gezeigt, dass der Landwirtschaft bei ökologischen Ersatzmassnahmen häufig viel produktive Fläche entzogen wird. Insbesondere bei Infrastrukturprojekten gehört die Landwirtschaft doppelt zu den Verlierern: Sie verliert einerseits den Boden für das Bauwerk, andererseits muss sie noch produktive Fläche für die ökologischen Ersatzmassnahmen hergeben. Darum verlangt die Motion Schläfli, dass bei solchen Projekten, für die gemäss Artikel 18 NHG ökologische Ersatzmassnahmen erbracht werden müssen, diejenigen Leistungen mitberücksichtigt würden, welche von der Landwirtschaft bereits über das gesetzliche Minimum hinaus erbracht werden. Zudem soll auch vermehrt versucht werden, ökologische Ersatzmassnahmen im Baugebiet statt in der Landwirtschaftszone zu realisieren.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass diese beiden Anliegen des Motionärs bereits nach geltendem Recht und geltender Praxis berücksichtigt werden können. Einerseits können also ökologische Ersatzmassnahmen auch im Siedlungsgebiet, im Wald oder sonst irgendwo erbracht werden. Andererseits können heute schon Biodiversitäts-Förderflächen als Flächen für Ersatzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden, sofern sie über das Minimum von 7 Prozent hinausgehen.

Aufgrund dieser Zusicherungen des Bundesrates bin ich bereit, die Motion zurückzuziehen.