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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-03-13

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Ziel der Vorlage ist es, die Renten zu sichern, und nicht, Leistungen zu kürzen. Die Finanzierung muss deshalb gesichert werden, und die Vorsorge soll modernisiert werden. Entsprechend wären Anpassungen an die veränderten sozialen Verhältnisse notwendig.

Wir befinden uns nun in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Da sind Kompromisse gefragt. Deshalb hat die Mehrheit der SGK-NR verschiedene ihrer Kernforderungen fallengelassen. Die Mehrheit geht auf den Ständerat zu. So verzichtet sie auf die Modernisierung der Witwenrente. Die Kinderrenten sollen nicht abgeschafft werden. Wir verzichten auf einen griffigen Interventionsmechanismus, auch wenn wir nach wie vor überzeugt sind, dass es einen derartigen Mechanismus braucht. Es braucht eine Versicherung oder einen Bremsfallschirm für die AHV, damit sie sich nicht im freien Fall weiterentwickelt.

Der Ständerat hat noch ein neues Element eingefügt. Er hat die Vorlagen 1 und 2 gegenseitig miteinander verknüpft. Bisher war nur in der Vorlage 2 festgehalten, dass die Mehrwertsteuer nur in Kraft tritt, wenn auch das Frauenrentenalter erhöht wird. Neu wird es keine Reform geben ohne Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung.

Die Mehrheit will weitere Differenzen ausräumen, zu welchen Minderheitsanträge eingebracht worden sind. Dies betrifft den Export der Waisenrente für Pflegekinder, den Export der IV-Kinderrente für Pflegekinder und die Änderung im VAG, die Kriterien für die Überschussbeteiligung und die Risikoprämien, wo ein Missbrauch verhindert werden soll. Alle diese Minderheitsanträge hat die Kommission mit 13 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Sie empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und diese Differenzen auszuräumen.

Eine grosse Differenz bleibt aber bestehen. Die Zusatzfinanzierung der AHV soll nur mit 0,6 Mehrwertsteuerprozenten erfolgen und nicht, wie der Ständerat es beschlossen hat und die Minderheit Humbel es Ihnen beantragt, mit einem ganzen Prozent. Dieser Entscheid war knapper: Mit 13 zu 12 Stimmen wurde dieser Beschluss gefasst. Der Unterschied zwischen den beiden Lösungen betrifft das Jahr 2025. Der Ständerat will im Jahr 2025 die Mehrwertsteuer um weitere 0,4 Prozentpunkte erhöhen. In der Altersvorsorge, in der AHV, ist die demografische Entwicklung mehr oder weniger bekannt. Die Ausgaben sind relativ gut berechenbar. Unsicherheit besteht jedoch bei den Prognosen bezüglich der Entwicklung der Wirtschaft und der Löhne, also bezüglich der Entwicklung auf der Einnahmenseite. Die Mehrheit der Kommission will keine Mehrwertsteuererhöhung beschliessen, die erst in acht Jahren umgesetzt wird.

Einigkeit besteht in der SGK in der Beurteilung, dass nach der Reform vor der nächsten Reform ist. Wir sollten unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern nicht vorgreifen. Denn wir alle wollen ja nicht, dass es wiederum zwanzig Jahre bis zur nächsten Reform dauert.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, alle Minderheitsanträge abzulehnen.

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