Randegger Johannes · Nationalrat · 2000-03-13
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-13
Wortprotokoll
Nach dem Entwurf des Bundesrates können sowohl der Bund wie auch die Kantone Ethikkommissionen für zuständig erklären und einsetzen. Wenn wir uns aber vor Augen führen, was in Kantonen, wo grosse Kliniken ansässig sind, das Programm der Ethikkommissionen beinhaltet und wie oft sie sich treffen, dann stellt die Minderheit fest, dass Konflikte vorprogrammiert sind. Wie viele Ethikkommissionen werden vom Bund bzw. von den Kantonen eingesetzt? Es entstehen Kapazitätsprobleme.
Hier setzt die Minderheit ein und schlägt Ihnen eine klare Trennung vor. Der Bund erlässt die Vorschriften für die Ernennung, für die Aufgaben, die Arbeitsweise, die Finanzierung und das Aufsichtsverfahren und schafft somit eine klare gesetzliche Grundlage für Ethikkommissionen. Der Vollzug soll aber bei den Kantonen liegen. Die Kantone bezeichnen die Ethikkommissionen und überwachen deren Tätigkeiten. Es ist nicht Aufgabe der Ethikkommissionen, Aufsichtsbehörde zu sein; sie haben die Gesuche zu beurteilen, haben also eine beratende Funktion.
Die Kantone haben dieses Wissen heute schon. Es bestehen Vereinbarungen unter den Kantonen; ich nenne hier Basel-Stadt und Basel-Landschaft oder den Kanton Zürich. Die Praxis hat gezeigt, dass sehr flexible Lösungen gefunden werden können. Zudem können die Kantone die Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften für zuständig erklären und damit im Falle von klinischen Multizentrenstudien eine Voraussetzung schaffen, damit effizient gearbeitet werden kann.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie - wie übrigens auch die FDP-Fraktion -, bei Absatz 3 den Antrag der Minderheit zu unterstützen.