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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-03-13

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte dem ausgewiesenen Bedürfnis junger Eltern entgegenkommen, sich zugleich in Beruf und Familie engagieren zu können. Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat aktiv die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie; dies, indem der Staat mit der geltenden Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter oder beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit unterbrechen.

Die Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen ist in der Praxis einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen. Andererseits ist sie einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in der Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch der Frau zuteil, und es wird sehr früh eine traditionelle Rollenteilung eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus.

Ein Fünftel der Personen, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, wird in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt, das sind 350 000 Personen, zumeist Frauen. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unerwünscht und unsinnig. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftebedarfs ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Das grösste Potenzial besteht ganz klar bei den sehr oft gut ausgebildeten Frauen.

Ein Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen, wie vom Parlament abgelehnt und in der Öffentlichkeit diskutiert, geniesst in der Wirtschaft wenig Rückhalt und wird an diesem staatlich geförderten, traditionellen Rollenmodell vermutlich wenig ändern. Anders sähe dies bei einer Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus.

Mit der Minderheit beantragen wir, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. In der zweiten Phase sind dann verschiedene Fragen zu klären. Wie soll das Ganze finanziert werden? Welcher Teil ist durch die Väter zu beziehen? Es sind auch 100 Prozent denkbar. Unter welchen Bedingungen soll der Bezug erfolgen? Blockweise oder mit der Reduktion des Arbeitspensums? Und bis wann? Auch allfällige Auflagen sind zu klären: Müssten beispielsweise beide Elternteile erwerbstätig sein? Sie sehen, es stehen sehr viele Fragen im Raum.

Gesamthaft ergibt sich mit dem Vorstoss eine Elternzeit von maximal 28 Wochen. Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte. Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisation der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert zudem die Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung - und damit ebenfalls staatliche Kosten.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, die parlamentarische Initiative zu unterstützen und ihr Folge zu geben.