Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-03-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-14
Wortprotokoll
Der neue Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik ist einmal mehr inhaltlich umfassend und sachlich wohl dokumentiert ausgefallen und zeugt von der tiefen Verankerung der Schweizer Wirtschaft in der Weltwirtschaft. Insbesondere zeichnet der Bericht den Weg nach, den unsere Wirtschaft im konjunkturell schwierigen Berichtsjahr auf dem Parkett des zunehmend globalisierten Welthandels eingeschlagen hat.
In der Kommission warf der Bericht keine hohen Wellen. Wir nahmen ihn zur Kenntnis unter bester Verdankung der grossen Arbeit, die die in verschiedenen Departementen angesiedelten Verfasser geleistet hatten. Bewusst verzichteten wir darauf, unsere Kenntnisnahme mit einem spezifischen Prädikat - also positiv oder negativ - zu verbinden. Diesen einstimmigen Antrag auf wertneutrale Kenntnisnahme richtet die Kommission ans Plenum. Ebenso beantragen wir Ihnen einstimmig, den in der Vorlage enthaltenen acht Wirtschaftsabkommen zuzustimmen.
Ich verzichte darauf, den Bericht einer weiteren generellen Würdigung zu unterziehen, und beschränke mich auf ein paar besondere Anmerkungen.
Zum Kapitel über die europäische Wirtschaftsintegration wird unsere Aussenpolitische Kommission, wie Sie vielleicht bereits wissen, demnächst einen eigenen Bericht verabschieden. Die Kommission wird ihn am 18. März, also am nächsten Montag, bereinigen und ihn dann zur Veröffentlichung freigeben. Wir haben darin den Rahmen weiter gezogen und uns nicht nur auf die rein wirtschaftspolitische Komponente beschränkt, sondern ihn auf alle uns offen stehenden integrationspolitischen Optionen ausgedehnt. Ich habe bewusst schon jetzt auf unseren eigenen Bericht verwiesen, weil er gegenüber dem vorliegenden Aussenwirtschaftsbericht des Bundesrates zum Teil unterschiedliche Akzente setzt. Der Bundesrat lässt sich unter Ziffer 3.1 seines Berichtes über die weiteren Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wie folgt vernehmen: Kurzfristiges Ziel: Inkraftsetzung und Umsetzung der sieben bilateralen Abkommen, also der "Bilateralen I". Damit sind wir voll und ganz einverstanden. Mittelfristiges Ziel: Aushandlung der "Bilateralen II". Auch hier unterstützen wir den Bundesrat voll und ganz in seiner Strategie einer grundsätzlich parallelen und koordinierten Verhandlungsführung in allen zehn Bereichen. Es ist richtig, dass Verhandlungen über Einzelbereiche nur aufgenommen werden, wenn auch Brüssel eine ausreichende Verhandlungsbereitschaft für alle anderen Bereiche zusichert. Wir haben den Bundesrat aber ausdrücklich davor gewarnt, Verpflichtungen einzugehen, die die automatische Übernahme von künftigem EU-Recht vorsehen würden. Das gilt insbesondere für das Dossier "Innere Sicherheit", also das Schengener und das Dubliner Abkommen.
Nicht überall auf Akzeptanz gestossen ist hingegen das längerfristige Ziel, nämlich der Beitritt der Schweiz zur EU. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat gut beraten war, dieses Ziel nach der massiven Versenkung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" am 4. März letzten Jahres in diesem [PAGE 178] Aussenwirtschaftsbericht gleichen Jahrgangs nochmals so prominent hervorzuheben.
Persönlich - nicht in meiner Eigenschaft als APK-Präsident - möchte ich dazu noch Folgendes bemerken: Die Abstimmung vom 3. März 2002 über den Uno-Beitritt ist nicht zuletzt deshalb gewonnen worden, weil sich im Abstimmungskampf eine ganze Reihe von Befürwortern mit der Devise "Ja zur Schweiz, Ja zur Uno, aber Nein zu einem EU-Beitritt" engagiert hat - so auch ich. Deshalb soll der Bundesrat auch an dieser Stelle von mir zu hören bekommen, dass die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU für mich weder in der nächsten noch in der übernächsten Legislaturperiode kommt. Ich werde ihm in dieser Hinsicht meine Gefolgschaft verweigern. Dieses persönliche Ceterum censeo wollte ich hier mit allem Nachdruck unterbringen. Wenn ich trotzdem darauf verzichtet habe, einen Antrag auf Kenntnisnahme dieses Berichtes in ablehnendem Sinn zu stellen, so aus zwei Gründen:
1. Der Bericht reflektiert nur die Sicht des Bundesrates, die ich gerne zur Kenntnis nehme.
2. Es wäre unverhältnismässig, nur wegen dieser Passage auf Seite 36 des Aussenwirtschaftsberichtes ein ablehnendes Urteil über den ganzen und in sich genommen sehr guten Bericht zu fällen.
Im Folgenden äussere ich mich wieder in meiner Eigenschaft als Kommissionspräsident und möchte noch drei Anmerkungen anbringen:
1. Ein Wort zum Wirtschaftswachstum und zur Arbeitslosigkeit in der Schweiz: Es ist sehr zu begrüssen, dass der Bericht da klare Akzente setzt und mit falschen Klischees aufräumt. Dank seiner traditionell vorbildlichen wirtschaftspolitischen Öffnung hat unser Land während Jahrzehnten hohe Wachstumsraten erzielt. Diese haben sich in den letzten Jahren verflacht, was aber kein Alarmsignal ist, denn ein Land mit so hohen Standards wie die Schweiz kann im Vergleich zu den Schwellenländern und den neu globalisierten Ländern gar keine hohen Wachstumsraten mehr erzielen. Im Übrigen haben wir zum Thema Wachstum noch einen vertiefenden Zusatzbericht angefordert. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass wir im Inland über eine hohe Erwerbsquote und eine möglichst tiefe Arbeitslosigkeit verfügen. Dieses Ziel haben wir nicht zuletzt dank guter wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen erreicht. Wer daran zweifelt, möge sich doch die Statistik über die Arbeitslosenraten in der Schweiz, der EU und den OECD-Ländern auf Seite 21 des Berichtes zu Gemüte führen.
2. Zum Thema Globalisierung und Armut: Auch da räumt der Bericht - wissenschaftlich erhärtet - mit einigen Klischees auf, die von Globalisierungsgegnern fast gebetsmühlenartig immer wieder in die Welt gesetzt werden. Man beachte dazu das Kapitel 1.2: "Die Globalisierung begünstigt die Verringerung der Armut" - und nicht umgekehrt.
Dieser Prozess braucht Zeit, viel Zeit, aber dank gezielter, internationaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit sicher nicht so viel Zeit, wie die heutigen so genannt reichen Länder für die Erreichung dieser Standards gebraucht hatten.
3. Zum Einbezug von KMU, also von kleinen und mittleren Unternehmen, in unsere Aussenwirtschaft äussert sich der Bericht nicht spezifisch, doch wissen wir, dass unsere zuständigen Bundesämter im Volkswirtschaftsdepartement, im EDA, im Finanzdepartement wie auch im UVEK wichtige Arbeit leisten.
Aber, Herr Bundesrat, man hört aus der Praxis immer wieder Stimmen, die auf Mängel hinweisen und Verbesserungen propagieren. Beispielsweise habe ich ein Schreiben der Fédération des Chambres de Commerce Suisse-Africaines (FCCSA) erhalten, datiert vom 7. März dieses Jahres. Ich übergebe es Ihnen anschliessend gerne zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung. Ich kann nicht beurteilen, wie repräsentativ die FCCSA ist, aber sie bemängelt die Koordination zwischen einzelnen Bundesämtern bei der Behandlung von Projekten und Projektkrediten. Der administrative Aufwand sei vor allem für KMU zu gross. Man wünscht sich seitens der Gesuchsteller eine einzige Anlaufstelle, "un guichet unique". Gerade die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika wäre aus der Sicht der Privatwirtschaft noch vermehrt ausbaufähig, zum Wohle beider Seiten, wenn da die administrativen Kanäle besser koordiniert und damit noch effizienter gestaltet werden könnten. Ich wäre froh, Herr Bundesrat, wenn Sie sich dieses Schreibens persönlich annehmen könnten, umso mehr, als Sie ja durch Ihre Besuche in Afrika diesem Kontinent den ihm gebührenden Stellenwert nie versagt haben.
So weit meine Ausführungen zum Aussenwirtschaftsbericht 2001. Ich darf Sie bitten, ihn im Sinne des Antrages Ihrer Kommission zur Kenntnis zu nehmen.