Abate Fabio · Ständerat · 2017-03-14
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Mit dieser parlamentarischen Initiative will Nationalrätin Rickli eine Änderung von Artikel 64a Absatz 1 StGB. Die geltende Bestimmung lautet: "Der Täter wird aus der Verwahrung nach Artikel 64 Absatz 1 bedingt entlassen, sobald zu erwarten ist, dass er sich in der Freiheit bewährt." Die parlamentarische Initiative beantragt folgenden Text: "Der Täter darf aus der Verwahrung nach Artikel 64 Absatz 1 erst bedingt entlassen werden, wenn praktisch sicher ist, dass er sich in der Freiheit bewährt."
Die Initiantin ist der Meinung, dass die bestehende Formulierung Entlassungen aus der Verwahrung ermöglicht, obwohl das Risiko eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Sie erwähnt einen Fall, in dem ein Serienvergewaltiger nach der Entlassung aus der Verwahrung weitere Missbräuche begangen hat.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hatte der Initiative am 16. Oktober 2014 mit 11 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten Folge gegeben.
Unsere Kommission hat diesem Entscheid am 1. September 2015 mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht zugestimmt. Am 19. August 2016 hat die RK-NR mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, an ihrem Beschluss festzuhalten und dem Nationalrat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat ist diesem Antrag am 1. Dezember 2016 mit 118 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen gefolgt.
Unsere Kommission hat am 23. Januar dieses Jahres die parlamentarische Initiative nochmals beraten, mit 11 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, ihr keine Folge zu geben, und damit ihre erste Entscheidung klar bestätigt. Unsere Kommission ist der Auffassung, dass die von der Motionärin vorgeschlagene Änderung von Artikel 64a StGB sehr restriktiv ist und sich aufgrund der Formulierung nicht umsetzen lässt. Es gebe kein Nullrisiko, und nicht das Gesetz, sondern die Gerichtspraxis müsse verbessert werden. Ausserdem hält sie fest, dass es heute statistisch gesehen praktisch keine bedingten Entlassungen aus der Verwahrung mehr gibt. Schliesslich ist sie der Meinung, dass aufgrund von konkreten Einzelfällen kein Automatismus in das Gesetz eingeführt werden solle. [GZ]
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.