Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-15
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir hier ein paar Präzisierungen. Wir erachten diese Motion nach wie vor als übertrieben und unnötig. Es schadet uns aber wahrscheinlich auch nicht, wenn Sie sie annehmen.
Es ist als Erstes zu sagen, dass die Altersgrenze von 60 Jahren für Pilotinnen und Piloten im gewerbsmässigen Lufttransport weltweit seit Jahrzehnten verbindlich ist. Die EU hat das dann vor zig Jahren auch für die Inlandflüge übernommen. Das Schweizer Helikoptergewerbe hat sich dem immer verweigert. Wir haben dann eine Ausnahmeregelung vom EU-Recht verlangt, sind wir doch über das Luftverkehrsabkommen eigentlich verpflichtet, hier das EU-Recht zu übernehmen. Das hat denn auch funktioniert: Im Moment ist es also so, dass sieben - sieben! - schweizerische Piloten im Besitz einer solchen Ausnahmebewilligung sind. Es funktioniert, insofern können wir eigentlich keinen Handlungsbedarf erkennen.
Zum Zweiten gilt diese Altersgrenze nicht für Rettungsflüge, auch nicht für Arbeitsflüge, etwa zum Zweck von Bau- und Forstarbeiten; hier gibt es keine Alterslimite. Wir verstehen also nicht, weshalb es in der Praxis irgendwo ein Problem geben soll.
Wir arbeiten nach wie vor an dieser einvernehmlichen Lösung mit der EU und nicht an einer Konfrontation.