Friedl Claudia · Nationalrat · 2017-03-15
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung will jeder Person das Recht garantieren, sich an kommunalen Gebietskörperschaften zu beteiligen. Das heisst also, jede Frau, jeder Mann soll ein Mitwirkungsrecht an den öffentlichen Angelegenheiten haben. Die Formulierungen in der Vorlage dazu sind sehr offen gewählt. So können dies beispielsweise Anhörungsverfahren, Petitionen oder Volksentscheide sein, Verfahren also, wie wir sie in der Schweiz bereits kennen. Trotzdem hatte der Bundesrat im Jahr 2013 auf eine Motion (14.3674), die diese Ratifizierung vorschlug, negativ reagiert. Der Bundesrat begründete die Entscheidung damals damit, dass die Belange hauptsächlich die Kantone und Gemeinden beträfen und er nicht ohne vertiefte Vernehmlassung völkerrechtliche Verträge, die praktisch ausschliesslich die anderen Staatsebenen betreffen, abschliessen wolle.
Generell kann nun aber festgehalten werden, dass die Schweiz die Anforderungen des Zusatzprotokolls bereits erfüllt. In der Kommission wurde denn auch bestätigt, dass das Zusatzprotokoll keine direkt anwendbaren Bestimmungen und somit auch keine einklagbaren Rechte enthält. Die offenen Formulierungen nehmen auf die grosse Vielfalt kommunaler Strukturen in den europäischen Ländern Rücksicht, führen aber europaweit zu einer besseren Abstützung und Garantie der Rechte für die kommunale Partizipation. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Vertragsstaaten; für die Schweiz bedeutet dies: vor allem bei den Kantonen und Gemeinden.
Die nichtabschliessende Liste von Massnahmen für eine einfachere Ausübung des Rechts auf Mitwirkung muss nicht zwingend übernommen werden, auch wenn dies z. T. durchaus wünschenswert wäre. Ich nenne hier das Beispiel der Beseitigung allfälliger Hindernisse für Behinderte, wenn sie keinen Zugang zur Ausübung von politischen Mitwirkungsrechten haben. Es besteht auch kein Zwang, Gemeindeparlamente einzuführen. Der Geltungsbereich bezieht sich grundsätzlich auf alle kommunalen Gebietskörperschaften, kann aber durch die Vertragsstaaten eingeschränkt werden. [PAGE 441] Davon hat die Schweiz Gebrauch gemacht. Das Zusatzprotokoll soll ausschliesslich bei den Einwohnergemeinden zur Anwendung kommen, nicht aber bei anderen Formen wie Schulgemeinden, Kirchgemeinden, Bürgergemeinden oder anderen.
In der Kommission wurden auch die Themen "Öffentlichkeitsprinzip" und "Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer" diskutiert. Es wurde der Kommission bestätigt, dass das schweizerische Öffentlichkeitsprinzip in seiner heutigen Form nicht betroffen ist und das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer sich nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Vertragslandes richtet und mit dem Zusatzprotokoll nicht geändert wird.
Der Ratifizierung steht somit nichts im Wege. Trotzdem gab es in der Kommission ablehnende Stimmen, weil der Nutzen bezweifelt wurde und die Befürchtung bestand, dass weitere Begehrlichkeiten davon abgeleitet werden könnten. Die deutliche Mehrheit der Kommission anerkannte aber, dass die Schweiz viel Erfahrung im Bereich Mitspracherecht hat und dass die Garantie der Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene im Föderalismus und in der Demokratie ein wichtiges Element ist. Die Schweiz hat somit durchaus eine Vorbildfunktion, welche sie bereits in die Erarbeitung des Zusatzprotokolls hat einfliessen lassen können. Durch die eigene Ratifikation leistet die Schweiz einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie auf internationaler Ebene und trägt dazu bei, dass die kommunale Selbstverwaltung und Mitwirkung in den europäischen Staaten gestärkt werden. Es ist also weniger ein Akt mit innenpolitischer als vielmehr ein Akt mit aussenpolitischer Wirkung.
In der Vernehmlassung sprachen sich denn auch die Mehrheit der Kantone sowie der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband deutlich für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls aus, und auch der Ständerat hat zugestimmt.
Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen ebenfalls, der Ratifikation zuzustimmen.